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01.12.2015
Anpassung Normkosten stationäre Alterspflege
Anpassung der Normkosten in der stationären Alterspflege per 1.1.2016
Die Pflegefinanzierung im Altersbereich wurde schweizweit per 1. Januar 2011 eingeführt und sieht vor, dass die Kosten der Pflege mit einem Beitrag der Krankenversicherer, mit einem Anteil der Heimbewohnerinnen und Bewohner sowie einer Restfinanzierung durch die öffentliche Hand gedeckt werden. Die Restfinanzierung wird im Kanton Basel-Landschaft durch die Wohngemeinde geleistet. Die Kosten der Pflege müssen den Vorgaben des Bundesrechts (KVG) entsprechen und werden einheitlich als sogenannte Pflegenormkosten durch den Regierungsrat periodisch festgelegt. Aus diesen lässt sich die Restfinanzierung rechnerisch bestimmen, welche zulasten der Gemeinden geht. Nach der ersten Festsetzung 2011 wurden die Normkosten per 2012 und 2014 erhöht. Jetzt folgt eine weitere Anpassung per 1. Januar 2016.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion prüfte die vorliegenden Anträge des Verbands Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BAP) sowie des Verbands basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und führte mit den Zahlen der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (Somed) eine Plausibilisierung durch, die einen Pflegenorm-Stundensatz von 68,25 Franken ergab.
Die Erhöhung der Pflegenormkosten von 61,11 auf 68,25 Franken bedeutet für alle Gemeinden zusammen eine preisinduzierte Erhöhung von zirka 11,3 Millionen auf zirka 44,6 Millionen Franken. Wird die demografisch bedingte Entwicklung berücksichtigt (+ ca. 2 Prozent pro Jahr), ergeben sich nochmals mengeninduzierte Kostensteigerungen im Umfang von rund 2,7 Millionen Franken. Für die Gemeinden ist also mit einer jährlichen Mehrbelastung von ca.14 Millionen Franken zu rechnen. Zur Finanzierung eines Heimaufenthaltes fallen ausser den Pflegekosten noch Kosten für Betreuung und Hotellerie an.
> Synopse zur Änderung der Verordnung über die Finanzierung von stationären Pflegeleistungen
Die Pflegefinanzierung im Altersbereich wurde schweizweit per 1. Januar 2011 eingeführt und sieht vor, dass die Kosten der Pflege mit einem Beitrag der Krankenversicherer, mit einem Anteil der Heimbewohnerinnen und Bewohner sowie einer Restfinanzierung durch die öffentliche Hand gedeckt werden. Die Restfinanzierung wird im Kanton Basel-Landschaft durch die Wohngemeinde geleistet. Die Kosten der Pflege müssen den Vorgaben des Bundesrechts (KVG) entsprechen und werden einheitlich als sogenannte Pflegenormkosten durch den Regierungsrat periodisch festgelegt. Aus diesen lässt sich die Restfinanzierung rechnerisch bestimmen, welche zulasten der Gemeinden geht. Nach der ersten Festsetzung 2011 wurden die Normkosten per 2012 und 2014 erhöht. Jetzt folgt eine weitere Anpassung per 1. Januar 2016.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion prüfte die vorliegenden Anträge des Verbands Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BAP) sowie des Verbands basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und führte mit den Zahlen der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (Somed) eine Plausibilisierung durch, die einen Pflegenorm-Stundensatz von 68,25 Franken ergab.
Die Erhöhung der Pflegenormkosten von 61,11 auf 68,25 Franken bedeutet für alle Gemeinden zusammen eine preisinduzierte Erhöhung von zirka 11,3 Millionen auf zirka 44,6 Millionen Franken. Wird die demografisch bedingte Entwicklung berücksichtigt (+ ca. 2 Prozent pro Jahr), ergeben sich nochmals mengeninduzierte Kostensteigerungen im Umfang von rund 2,7 Millionen Franken. Für die Gemeinden ist also mit einer jährlichen Mehrbelastung von ca.14 Millionen Franken zu rechnen. Zur Finanzierung eines Heimaufenthaltes fallen ausser den Pflegekosten noch Kosten für Betreuung und Hotellerie an.
> Synopse zur Änderung der Verordnung über die Finanzierung von stationären Pflegeleistungen
Für Rückfragen
Gabriele Marty, Leiterin Abteilung Alter, Amt für Gesundheit, Volks- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 59 56