- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Anpassung Normkosten ambulante Pflege
01.12.2015
Anpassung Normkosten ambulante Pflege
Anpassung der Normkosten in der ambulanten Pflege per 1.1.2016
Die Pflegefinanzierung wurde schweizweit per 1. Januar 2011 eingeführt und sieht vor, dass die Kosten der ambulanten Pflege mit einem Beitrag der Krankenversicherer, mit einem Anteil der Patienten und der Restfinanzierung durch die öffentliche Hand, im Kanton Basel-Landschaft die Wohngemeinde, finanziert werden. Die Kosten der ambulanten Pflege werden einheitlich als sogenannte Normkosten vom Regierungsrat periodisch festgelegt.
Die Normkosten der ambulanten Pflege entsprechen im Kanton Basel-Landschaft bisher der Summe aus dem Beitrag der Krankenversicherer und dem Anteil der Patienten. Diese beiden Beiträge sind nicht kostendeckend, daher hat der Bund eine Restfinanzierung durch die öffentliche Hand vorgesehen. Während die gemeinnützigen Spitex-Organisationen bereits jetzt von ihren Gemeinden finanziell unterstützt werden, müssen die Kosten bei den privaten Leistungserbringern durch die festgelegten Normkosten gedeckt werden können. Unter Berücksichtigung der Kosten- und Leistungsstruktur der privaten Spitex-Organisationen hat die VGD die Normkosten angepasst. Zudem hat sie ein neues Tarifmodell entwickelt, welches aktuell vorhandene Probleme der Rechnungssteller und der Rechnungskontrolle behebt und es überdies den Gemeinden ermöglicht, ihren Budgetposten für die ambulante Pflege verlässlicher zu bestimmen.
Die neue Tarifordnung wirkt sich mit Mehrkosten von ca. 1,5 Millionen bis 1,7 Millionen Franken für alle Gemeinden zusammen aus (ca. 530 bis 610 Franken/1000 Einwohner und Jahr). Im Vergleich zu anderen Tarifordnungen in Kantonen der Deutschschweiz befinden sich die Normkosten für die Spitex-Pflege im Kanton Basel-Landschaft trotz Erhöhung der Sätze immer noch im unteren Durchschnittsbereich.
> Synopse zur Änderung der Verordnung über die Finanzierung von ambulanten Pflegeleistungen
Die Pflegefinanzierung wurde schweizweit per 1. Januar 2011 eingeführt und sieht vor, dass die Kosten der ambulanten Pflege mit einem Beitrag der Krankenversicherer, mit einem Anteil der Patienten und der Restfinanzierung durch die öffentliche Hand, im Kanton Basel-Landschaft die Wohngemeinde, finanziert werden. Die Kosten der ambulanten Pflege werden einheitlich als sogenannte Normkosten vom Regierungsrat periodisch festgelegt.
Die Normkosten der ambulanten Pflege entsprechen im Kanton Basel-Landschaft bisher der Summe aus dem Beitrag der Krankenversicherer und dem Anteil der Patienten. Diese beiden Beiträge sind nicht kostendeckend, daher hat der Bund eine Restfinanzierung durch die öffentliche Hand vorgesehen. Während die gemeinnützigen Spitex-Organisationen bereits jetzt von ihren Gemeinden finanziell unterstützt werden, müssen die Kosten bei den privaten Leistungserbringern durch die festgelegten Normkosten gedeckt werden können. Unter Berücksichtigung der Kosten- und Leistungsstruktur der privaten Spitex-Organisationen hat die VGD die Normkosten angepasst. Zudem hat sie ein neues Tarifmodell entwickelt, welches aktuell vorhandene Probleme der Rechnungssteller und der Rechnungskontrolle behebt und es überdies den Gemeinden ermöglicht, ihren Budgetposten für die ambulante Pflege verlässlicher zu bestimmen.
Die neue Tarifordnung wirkt sich mit Mehrkosten von ca. 1,5 Millionen bis 1,7 Millionen Franken für alle Gemeinden zusammen aus (ca. 530 bis 610 Franken/1000 Einwohner und Jahr). Im Vergleich zu anderen Tarifordnungen in Kantonen der Deutschschweiz befinden sich die Normkosten für die Spitex-Pflege im Kanton Basel-Landschaft trotz Erhöhung der Sätze immer noch im unteren Durchschnittsbereich.
> Synopse zur Änderung der Verordnung über die Finanzierung von ambulanten Pflegeleistungen
Für Rückfragen
Gabriele Marty, Leiterin Abteilung Alter, Amt für Gesundheit, Volks- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 59 56