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13.03.2012
Actelion: KIGA verfügte Verwaltungsbussen gegen Unternehmungen
In Medienberichten im November 2011 wurden Vorwürfe laut, nachdem vier ausländische Unternehmen beim Bau des Forschungszentrums von Actelion massives Lohndumping betrieben haben sollen. Die im Zeitungsartikel aufgegriffenen Geschehnisse datieren aus den Jahren 2008 und 2009. Nach der durch die zuständige Zentrale Paritätische Kontrollstelle des Ausbaugewerbes (ZPK) vorgenommenen Kontrolle erhielt das KIGA Baselland von dieser die Unterlagen und Abschlussberichte über die Kontrollergebnisse betreffend drei der vier im Medienartikel genannten Unternehmen übermittelt. Es prüfte in der Folge die Arbeits- und Lohnbedingungen gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen.
Das KIGA Baselland verfügte gegen die drei Unternehmen Verwaltungsbussen wegen ge-ringfügigen Verstössen der Arbeits- und Lohnbedingungen. Hätte, wie in der Sonntagspresse vorgebracht, ein massives Lohndumping bestanden, so wären die drei Firmen von Beginn weg mit einer Dienstleistungssperre belegt worden. Dies war aber nicht der Fall. Im Übrigen weist die Regierung darauf hin, dass nicht die Firma Actelion gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen verstossen hat, sondern die durch sie beauftragten Firmen. Die Verantwortung für deren Verstösse gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen kann Actelion nicht angelastet werden, sondern tragen die beauftragten Firmen, schreibt der Regierungsrat in der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Landrat Andreas Bammatter. Jedes Unternehmen ist nach dem Grundsatz der Wirtschafts- und Vertragsfreiheit frei in der Auswahl seiner Vertragspartner. Der Regierungsrat kann auf Firmen und die Auswahl deren Vertragspartner nicht direkt einwirken. Er kann allerdings versuchen, die
Unternehmen auf die Problematik des Lohndumpings zu sensibilisieren und insofern präventiv auf diese einzuwirken.
Für Rückfragen: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) Tel. 061 552 77 01, E-Mail: [email protected]
Das KIGA Baselland verfügte gegen die drei Unternehmen Verwaltungsbussen wegen ge-ringfügigen Verstössen der Arbeits- und Lohnbedingungen. Hätte, wie in der Sonntagspresse vorgebracht, ein massives Lohndumping bestanden, so wären die drei Firmen von Beginn weg mit einer Dienstleistungssperre belegt worden. Dies war aber nicht der Fall. Im Übrigen weist die Regierung darauf hin, dass nicht die Firma Actelion gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen verstossen hat, sondern die durch sie beauftragten Firmen. Die Verantwortung für deren Verstösse gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen kann Actelion nicht angelastet werden, sondern tragen die beauftragten Firmen, schreibt der Regierungsrat in der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Landrat Andreas Bammatter. Jedes Unternehmen ist nach dem Grundsatz der Wirtschafts- und Vertragsfreiheit frei in der Auswahl seiner Vertragspartner. Der Regierungsrat kann auf Firmen und die Auswahl deren Vertragspartner nicht direkt einwirken. Er kann allerdings versuchen, die
Unternehmen auf die Problematik des Lohndumpings zu sensibilisieren und insofern präventiv auf diese einzuwirken.
Für Rückfragen: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) Tel. 061 552 77 01, E-Mail: [email protected]