Abrechnung des Projekts "Neubauten Bruderholz"

12.12.2012

Abrechnung des Projekts "Neubauten Bruderholz" und Aufhebung der Verpflichtungskredite



Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat die Schlussabrechnung für den Projektierungskredit Sanierung und Erweiterung Kantonsspital Bruderholz sowie für den Projektierungskredit Neubau gemeinsames Kompetenzzentrum für Geriatrie und Rehabilitation auf dem Areal Bruderholz (Landratsvorlage 2012-381 ).

Der Regierungsrat hatte im Juli 2005 eine „Arbeitsgruppe Strategie" eingesetzt, mit dem Auftrag, für die Sanierung und Erweiterung des Kantonsspitals Bruderholz verschiedene Lösungsszenarien hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der zeitlichen Realisierung sowie der Risiken zu prüfen. In der  Landratsvorlage 2005/250 vom September 2005 zur Spitalversorgung Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurde festgehalten, dass der Kanton Basel-Landschaft weiterhin ein Spital in der Grösse des Bruderholzspitals führen müsse. Die „Arbeitsgruppe Strategie“ unterbreitete zu Handen des Regierungsrates Ende Januar 2006 eine fundierte Analyse und Lösungsvorschläge hinsichtlich Standort, Projektvarianten und Projektentwicklungsmodellen.

Der Regierungsrat beschloss im Februar 2006 die Realisierung einer kombinierten Umbau-/ Neubauvariante des Kantonsspitals Bruderholz am bisherigen Standort. Die gewählte Lösungsvariante sah den Ersatz des bestehenden Bettenhochhauses durch einen Neubau eines Bettenhauses, den Neubau des OP-Traktes sowie den umfangreichen Umbau des Flachbaus vor. Im Februar 2007 stimmte der Landrat der Vorlage zur Sanierung und Erweiterung Kantonsspital Bruderholz ( 2006/135 ) betreffend Grundsatzentscheid zur Lösungsstrategie mit 73 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu und beauftragte den Regierungsrat, eine Projektierungsvorlage auszuarbeiten.

Für die Projektierung der Sanierung und Erweiterung des Kantonsspitals Bruderholz bewilligte der Landrat im November 2007 mit 67 zu 9 Stimmen einen Verpflichtungskredit von 27,0 Millionen Franken und im Mai 2009 für die Projektierung eines Neubaus eines gemeinsamen Kompetenzzentrums für Geriatrie und Rehabilitation auf dem Areal Bruderholz (mit 64 zu 13 Stimmen, 1 Enth.) einen Verpflichtungskredit von 8,9 Millionen Franken (Landratsvorlage 2008/348 ).

Aufgrund der neuen Regelungen zur Spitalfinanzierung wurden die Investitionen in diesem Ausmass im Herbst 2011 als nicht tragbar erachtet. Mit Blick auf die neue Spitalfinanzierung und der Überprüfung der Finanzierbarkeit stoppte die Regierung des Kantons Basel-Landschaft daher das Bauprojekt „Schicht um Schicht“. Die Neuberechnung der Investitionen des Projekts „Neubau Bruderholz“ zeigte ein Kostenvolumen, welches den ursprünglich geplanten Kostenrahmen massiv überschritt (Parlamentsvorlagen KSB und GKZ/ZAR total 651 Millionen Franken / Kostenschätzung Neubauten Bruderholz nach Abschluss des zweistufigen Wettbewerbverfahrens total 757 Millionen Franken). Die Kosten gemäss Vorprojektierung beliefen sich für das Akutspital Bruderholz auf 543 Millionen Franken und für das Zentrum für Akutgeriatrie und Rehabilitation (ZAR) auf 368 Millionen, total demnach auf 911 Millionen Franken. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft verzichtete im April 2012 auf den geprüften Neubau für das Kantonsspital Bruderholz (KSB).

Das gestoppte Bauprojekt der Neubauten KSB und ZAR auf dem Bruderholz erforderte Projektierungskosten von insgesamt 13,3 Millionen Franken, wobei der Kanton Basel-Landschaft einen Anteil von 10,6 Millionen, der Kanton Basel-Stadt von 2,7 Millionen Franken tragen muss.

Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion

Liestal, 12. Dezember 2012