„Marke Schweiz“ führt zu Unsicherheiten
30.08.2010
Für die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft würde die Swissness-Vorlage eine zu starke Einschränkung der Marke „Schweiz“ bedeuten. Am Beispiel der Ricola AG in Laufen weist Direktionsvorsteher Peter Zwick auf die Schwierigkeiten eines zu strengen Markenschutzes hin. Bei seinem Besuch in Laufen wurde er begleitet von Nationalrat Christophe Darbellay, Präsident der CVP Schweiz sowie Ständerat Urs Schwaller, Präsident der CVP-Bundeshausfraktion.
Mit einer dem Parlament im letzten Jahr zugeleiteten Botschaft will der Bundesrat den Wert der „Marke Schweiz“ langfristig erhalten und ihre Stellung sichern. Dazu soll das Markenschutzgesetz neue Kriterien für klarere und präzisere Bestimmungen erhalten. Es geht darum festzulegen, wieviel „Schweiz“ in einem Produkt drin sein muss, damit „Schweiz“ draufstehen darf.
Swissness für Zutaten nicht immer möglich
Unbestritten ist, dass die Marke Schweiz (Swissness) ein zum Teil erheblicher wirtschaftlicher Mehrwert bedeutet. Wenn aber anerkannte Schweizer Produkte, deren prägende Substanzen aus der Schweiz stammen, mit Stoffen vermischt werden, die austauschbar sind, jedoch aus dem Ausland kommen, weil eine schweizerische Produktion oder ein Zukauf in der Schweiz gar nicht möglich ist oder marktverzerrend wirkt – dann kann es problematisch werden. Ein typisches Beispiel dafür ist der Zucker, der zwar in der Schweiz produziert wird, aber im Ausland unter ganz anderen Bedingungen gedeiht und deshalb dort wesentlich günstiger zugekauft werden kann.
Über die Konsequenzen der Swissness-Vorlage für die Industrie haben der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Peter Zwick, der Präsident der CVP Schweiz, Nationalrat Christophe Darbellay sowie der Präsident der CVP-Fraktion im Bundeshaus, Ständerat Urs Schwaller, mit der weltweit tätigen Ricola AG in Laufen diskutiert. Das Unternehmen wurde durch Adrian Kohler vertreten, Vorsitzender der Geschäftsleitung.
Die an der Diskussion beteiligten Politiker liessen sich detailliert über die Konsequenzen informieren, welche der Ricola aus einem zu streng formulierten Swissness-Gesetz entstehen könnten. Sie zeigten sich besorgt über die negativen Auswirkungen der geplanten gesetzlichen Änderungen auf viele Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen der Schweiz. Adrian Kohler wies darauf hin, dass im Gesetzesentwurf Swissness nur der Herkunft der Rohmaterialien Rechnung getragen wird, nicht jedoch dem Ort, wo das Endprodukt hergestellt wird.
Produktionsstandort ebenso wichtig wie Herkunft der Rohstoffe
Gerade die Ricola bemängelt diese Einschränkung. Das Unternehmen bekennt sich zum Standort Schweiz, kauft hier alle ihre Kräuter ein, hat kürzlich eine neue Fabrik in Laufen gebaut und beschäftigt langjährige Fachkräfte, welche ein grosses Know how für die Herstellung der weltbekannten Ricola-Täfeli besitzen. Daher sollte nach Auffassung von Ricola unbedingt der „Ort der Herstellung“, der ja für Swissmade steht und den Ort der Wertschöpfung bezeichnet, als Alternative zur Rohstoffherkunft im Gesetzesentwurf berücksichtigt werden.
Die Vertreter der Politik stellten fest, dass der Fall Ricola beispielhaft deutlich macht, dass in dieser Frage - gerade im Interesse der einheimischen Wirtschaft - im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung wesentliche Punkte noch geklärt werden müssen.
Mit einer dem Parlament im letzten Jahr zugeleiteten Botschaft will der Bundesrat den Wert der „Marke Schweiz“ langfristig erhalten und ihre Stellung sichern. Dazu soll das Markenschutzgesetz neue Kriterien für klarere und präzisere Bestimmungen erhalten. Es geht darum festzulegen, wieviel „Schweiz“ in einem Produkt drin sein muss, damit „Schweiz“ draufstehen darf.
Swissness für Zutaten nicht immer möglich
Unbestritten ist, dass die Marke Schweiz (Swissness) ein zum Teil erheblicher wirtschaftlicher Mehrwert bedeutet. Wenn aber anerkannte Schweizer Produkte, deren prägende Substanzen aus der Schweiz stammen, mit Stoffen vermischt werden, die austauschbar sind, jedoch aus dem Ausland kommen, weil eine schweizerische Produktion oder ein Zukauf in der Schweiz gar nicht möglich ist oder marktverzerrend wirkt – dann kann es problematisch werden. Ein typisches Beispiel dafür ist der Zucker, der zwar in der Schweiz produziert wird, aber im Ausland unter ganz anderen Bedingungen gedeiht und deshalb dort wesentlich günstiger zugekauft werden kann.
Über die Konsequenzen der Swissness-Vorlage für die Industrie haben der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Peter Zwick, der Präsident der CVP Schweiz, Nationalrat Christophe Darbellay sowie der Präsident der CVP-Fraktion im Bundeshaus, Ständerat Urs Schwaller, mit der weltweit tätigen Ricola AG in Laufen diskutiert. Das Unternehmen wurde durch Adrian Kohler vertreten, Vorsitzender der Geschäftsleitung.
Die an der Diskussion beteiligten Politiker liessen sich detailliert über die Konsequenzen informieren, welche der Ricola aus einem zu streng formulierten Swissness-Gesetz entstehen könnten. Sie zeigten sich besorgt über die negativen Auswirkungen der geplanten gesetzlichen Änderungen auf viele Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen der Schweiz. Adrian Kohler wies darauf hin, dass im Gesetzesentwurf Swissness nur der Herkunft der Rohmaterialien Rechnung getragen wird, nicht jedoch dem Ort, wo das Endprodukt hergestellt wird.
Produktionsstandort ebenso wichtig wie Herkunft der Rohstoffe
Gerade die Ricola bemängelt diese Einschränkung. Das Unternehmen bekennt sich zum Standort Schweiz, kauft hier alle ihre Kräuter ein, hat kürzlich eine neue Fabrik in Laufen gebaut und beschäftigt langjährige Fachkräfte, welche ein grosses Know how für die Herstellung der weltbekannten Ricola-Täfeli besitzen. Daher sollte nach Auffassung von Ricola unbedingt der „Ort der Herstellung“, der ja für Swissmade steht und den Ort der Wertschöpfung bezeichnet, als Alternative zur Rohstoffherkunft im Gesetzesentwurf berücksichtigt werden.
Die Vertreter der Politik stellten fest, dass der Fall Ricola beispielhaft deutlich macht, dass in dieser Frage - gerade im Interesse der einheimischen Wirtschaft - im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung wesentliche Punkte noch geklärt werden müssen.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Informationsdienst
Liestal, 30. August 2010