Tierische Nebenprodukte / Kadaverentsorgung / Speisereste

TNP - Tierische Nebenprodukte - Kadaver Entsorgung- Schlachtabfälle - Sammelstellen Speisereste

Tierische Nebenprodukte Kadaverentsorgung Speisereste

Entsorgung in der Gemeinde
Haustiere oder Nutztiere bis zu einem Gewicht von 50 kg müssen (ausgenommen Kälber) über die Tierkörpersammelstellen / Kadaversammelstellen der Gemeinden entsorgt werden.
In der Regel befindet sich die Tierkörpersammelstelle/Kadaversammelstelle beim Gemeindewerkhof. Informieren Sie sich direkt bei der Gemeinde.

 

Vergraben von Haustieren
Gem. Art. 25 der Verordnung über die Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten ist das Vergraben von tierischen Nebenprodukten (Tierkörper oder Teile davon) bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm auf Privatgrund (= eigenes Grundstück) erlaubt.

 

Speisereste  
Gem. Art. 27 der Verordnung über die Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten ist das Verfüttern von Speiseresten an Nutztiere  aus seuchenpolizeilichen Gründen verboten. Deshalb werden Speisereste seit 25. Mai 2011 einer anderen Verwertung zugeführt.
Informieren Sie sich hier: Flyer Speisereste BL

Kontakt

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BL Telefon 061 552 20 00