Primärproduktion
Primärproduktionskontrollen
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ( BLV) ist für die Kontrollrubriken Hygiene in der tierischen Primärproduktion, Hygiene in der Milchproduktion, Tierarzneimittel, Tiergesundheit, Tierverkehr und Tierschutz verantwortlich. Auf kantonaler Ebene liegt die Vollzugsverantwortung beim ALV.
Kontrolleure: die Amtstierärzte des ALV oder die Amtlichen Fachassistenten der unterbeauftragten Kontrollstellen (Agrocontroll GmbH, bio-inspecta, Andere).
Mit der Grundkontrolle wird festgestellt, ob die relevanten gesetzlichen Anforderungen in der ganzen Tierhaltung eingehalten werden.
Kontrollumfang: ganze Tierhaltung (alle Nutztiere); die Kontrollrubriken Hygiene in der tierischen Primärproduktion, Milchhygiene, Tierarzneimittel, Tiergesundheit, Tierverkehr, Tierschutz.
Frequenz: mindestens 1 Mal alle 4 Jahre soll jede Kontrollrubrik in jeder Tierhaltung mit einer Grundkontrolle überprüft werden.
Basierend auf den Risiken der einzelnen Tierhaltungen werden zusätzliche Kontrollen durchgeführt. Unter den Begriff zusätzliche Kontrollen fallen Zwischen- und Nachkontrollen, sowie Abklärungen auf Betrieben aufgrund von Änderungen, ausserordentlichen Ereignissen oder Verdacht.
Mit der Nachkontrolle (NK) wird festgestellt, ob die in einer vorhergehenden Kontrolle festgestellten Mängel behoben worden sind („Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nach einer festgestellten Nicht-Konformität“).
Zwischenkontrolle (=Langfristige Nachkontrolle, ZK) können zur vermehrten Überprüfung von Tierhaltungen mit erhöhtem individuellem Risiko durchgeführt werden.
Aus dem Tierschutzbericht BLV 2018: Interview 2018 mit Kontrollpersonen