Potenziell gefährliche Hunde

Haltebewilligung für potenziell gefährliche Hunde

Das Hundegesetz und dessen Verordnung regeln das Halten von potenziell gefährlichen Hunden. Als solche gelten: Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino sowie Fila Brasileiro.

Betroffen sind auch alle Kreuzungstiere dieser Rassen (z. B. American Bully) und alle Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind.

Voraussetzungen

  • mindestens 18 Jahre alt
  • nicht wegen Delikten verurteilt, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund als fragwürdig erscheinen lassen, oder deswegen in laufender Strafuntersuchung
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens drei Millionen Franken)
  • Nachweis über genügend kynologische Fachkenntnisse
  • persönliche und finanzielle Verhältnisse bieten Gewähr für eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung
  • Keinen weiteren Hund (egal welcher Rasse) im gleichen Haushalt

Ablauf

Personen, die sich einen Hund eines gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, füllen das Formular "Bewilligungsgesuch für das Halten von potenziell gefährlichen Hunden " aus. Hundehalter/innen, die bereits einen Listenhund besitzen und aus einem anderen Kanton zuziehen, melden sich bitte beim Veterinärdienst für weitere Informationen.

Senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Beilagen per E-Mail an [email protected] oder per Post an die nebenstehende Adresse des Veterinärdiensts.

Sollten weitere Angaben benötigt werden, werden Sie von den Mitarbeitenden des Veterinärdienstes kontaktiert. Alle Dokumente müssen eingereicht und die Gebühr bezahlt sein, bevor die Halteberechtigung geprüft werden kann. Solange die Prüfung läuft, darf der Hund NICHT angeschafft werden.

Das Formular kann auch ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden. In diesem Fall per Post an den Kantonalen Veterinärdienst schicken. 

Benötigte Unterlagen

  • Kopie ID oder Pass (bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie Aufenthaltsbewilligung)
  • Bestätigung des Vermieters, dass die Haltung eines Listenhundes im Mietobjekt erlaubt ist
  • Abstammungsurkunde
  • Für Ersthundehalter: Kopie Sachkundenachweis-Theorie-Kurs
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Zahlungsbeleg

Kosten

Halteberechtigungsgebühr CHF 250.–, im Voraus zu bezahlen.

 

Formulare und Listen