Vorfälle mit Hunden
Der Veterinärdienst nimmt die Meldungen von Hundebissverletzungen entgegen, macht die erforderlichen Abklärungen und trifft die notwendigen Massnahmen.
Zu melden ist, wenn ein Hund:
a. Tiere oder Menschen erheblich verletzt hat oder
b. Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens zeigt.
Zur Meldung verpflichtet sind Tierärzte, Ärzte, die Polizei Basel-Landschaft, die Gemeinden, Zollorgane und Hundeausbildende.
Selbstverständlich steht der Veterinärdienst auch der Bevölkerung zur Verfügung.