Fleisch / Milch
Fleisch / Milch
Fleisch
In bewilligten Schlachtlokalen wird jedes Tier nach der Anlieferung durch einen Amtlichen Tierarzt bereits vor der Schlachtung begutachtet (Schlachttieruntersuchung). Im Schlachtlokal wird es betäubt und entblutet. Der Schlachttierkörper wird durch den Amtlichen Tierarzt bei der Fleischkontrolle kontrolliert und durch die "Stempelung" (Genusstauglichkeitskennzeichnung) zum Konsum freigegeben oder als genussuntauglich zum Tierischen Nebenprodukt (TNP) erklärt. Für die "Schlachtung zur häuslichen Verwendung", das heisst die Schlachtung ausserhalb von bewilligten Schlachtlokalen von auf dem eigenen Hof gehaltenen Tieren und nur zum eigenen Gebrauch gelten andere Bestimmungen.
Milch
Bei Überschreitungen der Keimzahlen (Bakterien) oder Zellzahlen (Zellen aus verändertem Milchdrüsengewebe) sowie bei Feststellung von Hemmstoffen (Antibiotika) in der Milch wird das Veterinärwesen unverzüglich informiert. Das ALV verfügt eine Sperre über den milchliefernden Betrieb, klärt die Ursachen ab und gibt den Betrieb zur Milchabgabe frei, sobald die festgestellten Mängel behoben und die Milch wieder in einwandfreiem Zustand ist.