Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT)

Blauzungenkrankheit

Was ist die Blauzungenkrankheit (BTV) und welche Tiere sind betroffen?
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden, die durch stechende Insekten (Vektoren) übertragen wird. Deshalb findet eine Übertragung vermehrt in der warmen Jahreszeit bei feuchtem Wetter statt. Eine direkte Ansteckung von Tier zu Tier ist nicht möglich. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Was sind die Symptome von BTV?
Die Krankheit verläuft bei Schafen mit den deutlichsten Symptomen. Die Erkrankung äussert sich durch Fieber, Apathie, Absonderung von der Herde, Rötung und Anschwellen der Schleimhäute und Zunge, zum Teil Blasen und Ablösung von Schleimhäuten, schaumiger Speichelfluss, Rötung des Kronsaums an den Klauen und dadurch Lahmheiten, Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten, möglicherweise Aborte bei tragenden Tieren.

Aktuelle Lage in der Schweiz und im Kanton Basel-Landschaft?
Am 30. August 2024 wurde der erste Fall von BTV-3 in Schweizer Tierhaltungen in den Kantonen Solothurn und Jura nachgewiesen. Seitdem gilt die ganze Schweiz als BTV-3-Zone. Im Kanton Basel-Landschaft wurde der erste Fall von BTV-3 am 2. September 2024 in einer Rindviehhaltung bestätigt. Seitdem steigen die Fallzahlen stetig an.

Wie können Tierhaltende Ihre Tiere schützen?
In der Schweiz verbietet die aktuelle Rechtsgrundlage die Anwendung von nicht regulär zugelassenen Impfstoffen. Aus diesem Grund können zurzeit keine BTV-3-Impfstoffe für eine Impfung des Schweizer Tierbestandes zur Verfügung gestellt werden.

Möglichkeiten, die Tiere zu schützen, sind:

  • der Schwarm- und Stechaktivität der Mücken angepasstes Weiden
  • Nutzung physikalischer Schutzeinrichtungen (vor Mücken geschützte Aufstallung)
  • Einsatz chemischer Abwehrmittel
  • Ausfindigmachen und Zerstören der Brutplätze
  • Vektorgeschützte Unterbringung der Tiere

Eine Kombination von Massnahmen bringt den grössten Nutzen. Die Aktivitätszeit der Mücken ist bei allen Massnahmen zu beachten. Die höchste Aktivität ist in der Dämmerung.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV  bietet Unterstützung in Form einer Technischen Weisung über den Schutz von Tieren vor Vektoren.

Was machen Tierhaltende im Verdachtsfall?

Ziehen Sie Ihre Bestandstierärztin/Ihren Bestandstierarzt bei und lassen den Verdacht abklären. Kranke Tiere dürfen behandelt werden. Bis zum Erhalt der Laborresultate dürfen keine Tiere verstellt werden.

Dürfen Tiere aus betroffenen Beständen (inkl. Verdachtsfall) geschlachtet werden?
Die Schlachtung von Tieren aus betroffenen Beständen ist grundsätzlich möglich. Dafür müssen Tiere auf direktem Wege in das Schlachtlokal geführt und von einem roten Begleitdokument begleitet werden.
Tiere betroffener Betriebe sind von Viehhändler am Schluss der Route aufzuladen und danach direkt in das Schlachtlokal zu führen.
Das rote Begleitdokument muss von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt werden. Senden Sie dafür folgende Angaben zwei Arbeitstage vor Schlachtung per E-Mail an [email protected]:

  • Tierhalter
  • Tierart
  • Tiere mit Ohrmarken-Nr.
  • Welcher Schlachthof
  • Schlachtdatum

Im Falle einer Notschlachtung sind die obigen Angaben nachzureichen.

Wie lange gilt ein Betrieb als gesperrt?
Betroffene Betriebe bleiben bis zum schriftlichen Wiederruf der Sperre gesperrt.

Werden Tierverluste vom Kanton entschädigt?
Tiere, welche aufgrund der Blauzungenkrankheit umstehen oder eingeschläfert werden müssen, werden durch die Tierseuchenkasse entschädigt. Der Wert des Tieres wird dabei durch den Schätzungexperten anhand von Richtlinien festgelegt.
Anträge zur Entschädigungen können mittels Formular  «Schatzungs- und Abrechnungsformular Entschädigung Tierverlust» schriftlich per Post oder per E-Mail an [email protected] eingereicht werden. Bitte füllen Sie pro Tier jeweils ein Formular aus.

 Die Tierseuchenkasse übernimmt zudem die Laborkosten bei Untersuchungen auf BTV.

Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).