Bienenwesen
Fachstelle Bienen
Meldepflichten
Meldung von Bienenständen, Bienenverkehr und Bienenkrankheiten
Die Haltung von Bienen ist meldepflichtig, daher müssen sämtliche Bienenhaltungen in der Schweiz beim kantonalen Veterinärdienst registriert sein. Die Meldung kann über den Kantonalen Bieneninspektor oder über den Bezirksinspektor erfolgen.
Bevor eine Imkerin oder ein Imker Bienen in einen anderen Inspektionskreis verbringt, muss er dies dem Bieneninspektor des alten und des neuen Standorts melden. Der Bieneninspektor des alten Standorts führt nötigenfalls eine Gesundheitskontrolle durch.
Personen, die Bienen halten oder betreuen sind verpflichtet, den Ausbruch von Seuchen und seuchenverdächtige Erscheinungen unverzüglich dem Bieneninspektor zu melden sowie alle Vorkehrungen zu treffen, um eine Übertragung auf andere Völker zu verhindern.