Export und Import, Reisen

Die Gesundheit unserer Tiere in der Schweiz hat einen hohen Status. Auch unsere tierischen Produkte weisen eine hohe Qualität und Sicherheit auf. Damit das so bleibt, ist der grenzüberschreitende Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten streng geregelt. Die EU und die Schweiz anerkennen gegenseitig die Massnahmen zur Seuchenbekämpfung und zur Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für den erleichterten grenzüberschreitenden Verkehr. Informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Sie einen Import oder einen Export eines Tieres oder auch von tierischen Produkten planen. Es schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen. Auch Reisen mit Tieren will vorbereitet sein.

Formulare zum illegalen Import von Hunden oder Katzen

Als Hilfsmittel für die Meldung erstattende Person Checkliste illegaler Import von Hunden oder Katzen


Dazu das Meldeformular für illegalen Import von Hunden und Katzen

Kontakt

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BL Telefon 061 552 20 00