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Selbstkontrolle

Jeder Lebensmittelbetrieb muss über eine Selbstkontrolle verfügen. Für Gastrobetriebe, Metzgereien und Bäckereinen sind Leitlinien mit Minimalstandards vom Bundesamt bewilligt worden. Diese Leitlinien können beim jeweiligen Berufsverband bezogen werden. Eine Liste mit den bewilligten Leitlinien finden Sie hier.

Das hier zur Verfügung gestellte Selbstkontrollkonzept ist für kleine Lebensmittelverkaufsstellen ohne eigene Produktion gedacht.

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Auskunft

Fritz Kumschick
Leiter Inspektorate
[email protected]

T: 061 552 20 00
[email protected]

Allgemeine Information

 

Lebensmittelgesetzgebung

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