Exportzertifikate
Exportzertifikate Lebensmittel
Lebensmittel können unter bestimmten Bedingungen sowohl in die EU als auch in Drittstaaten exportiert werden.
In der Schweiz hergestellte Lebensmittel müssen grundsätzlich den Anforderungen der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung entsprechen. Exportwaren können von der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung abweichen - sofern das Bestimmungsland dies verlangt oder zulässt.
Export von Lebensmitteln nicht-tierischer Herkunft
Die Exportbedingungen für Lebensmittel nicht-tierischer Herkunft unterscheiden sich nicht in Bezug auf den Bestimmungsort (EU oder Drittstaat). Exportzertifikate sind notwendig, wenn das Bestimmungsland oder der Empfänger im Bestimmungsland dies verlangen. Die Exportzertifikate stellen die zuständigen kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden aus.
Export von Lebensmitteln tierischer Herkunft in die EU
Wer Lebensmittel tierischer Herkunft in die EU exportieren will, muss ein Handelsdokument mitführen. Die zu exportierenden Waren müssen zudem aus bewilligten Betrieben stammen.
Export von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer
Betriebe, welche Lebensmittel tierischer Herkunft in Drittstaaten exportieren, müssen für den Export zugelassen sein, falls dies vom Bestimmungsland gefordert wird. Oft stellt der Drittstaat die Listen der zugelassenen Betriebe auf der Webseite der zuständigen Behörde zur Verfügung.
Für die Ausfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer braucht es je nach Land eine Gesundheitsbescheinigung der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden.