Natur- und Landschaftsschutzkommission

Die Natur- und Landschaftsschutzkommission ist eine vom Regierungsrat gewählte Fachkommission. Die sieben Mitglieder sind vorab verwaltungsexterne Vertreter und Vertreterinnen aus den interessierten Fachkreisen und Fachorgansisationen. Der Leiter oder die Leiterin der Fachstelle Natur und Landschaft gehört der Kommission von Amtes wegen an.

Die Kommission ist beratendes Fachorgan des Kantons und der Einwohnergemeinden. Sie nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr:

a.

sie pflegt Kontakt mit zielverwandten privaten Organisationen, land- und   forstwirtschaftlichen Dachorganisationen, staatlichen Stellen und   Kommissionen sowie mit Gemeindebehörden;

b.

sie fördert die Anliegen und Bestrebungen des Natur- und Landschaftsschutzes;

c.

sie gewährt Beiträge bis CHF 50 000;

d.

sie begutachtet Gesuche für Bauten und Anlagen, Projekte für Tiefbauten, Planungen und Meliorationen, Konzessionsgesuche für Freileitungsbau, Touristikanlagen, Pipelines, Wasserbauten, Gesuche für Deponien und dergleichen, die den Naturhaushalt schwerwiegend beeinflussen oder das Landschaftsbild wesentlich verändern würden;

e.

sie stellt Antrag an den Regierungsrat für die Einstufung der Naturobjekte, für deren Aufnahme in das Inventar und für die zugehörigen Schutzmassnahmen;

f.

sie erstattet jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.

Die Kommission ist in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes einsprache- und beschwerdeberechtigt.

Reglement der Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) 

Sekretariat: Denise Binggeli, Abteilung Natur und Landschaft

 

Adresse

Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft,
Natur und Ernährung
Ebenrainweg 27
4450 Sissach

Lageplan
 
Tel. 061 552 21 21

 
Telefonzentrale, Schalter, Empfang
07.45 - 11.45 und 13.30 - 16.30 Uhr

Kontaktstellen