Aktuelles
Änderungen in der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) per 01.07.2020
Am 1.Juli 2020 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 22 Wirkstoffe aus dem Anhang 1 des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses gestrichen. Die Aufbrauchsfrist für Produkte mit Chlorpropham (CIPC) und Methiocarb läuft bis am 30.September 2020. Für alle restlichen Produkte gilt eine Ausverkaufsfrist von 12 Monaten plus weitere 12 Monate für deren Gebrauch.
Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) ab 01.01.2020
Seit dem 1. Januar 2020 gilt in der Schweiz ein neues Pflanzengesundheitsrecht. Mit strengeren Vorschriften und einer Stärkung der Präventionsmassnahmen wird der Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Krankheiten und Schadorganismen gestärkt. Mehr Infos unter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20181626/index.html
Chlorothalonil ab sofort verboten

Der Bund verbietet das Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil ab sofort. Mittel, die den Fungizid-Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, werden ab sofort verboten. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat per Allgemeinverfügung vom 11.12.2019 entschieden, die Zulassung für das Inverkehrbringen dieser Produkte mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Ausverkaufsfrist 10.12.2019; Aufbrauchfrist 31.12.2019.
Kantonale Fruchtfolgeeinschränkung – kein Mais nach Mais auch im Jahr 2020

Der westliche Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) gilt in der Schweiz als Quarantäneorganismus. Fallenfänge der Saison 2019 bestätigen das Vorkommen auch im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb gilt auch für das Pflanzjahr 2020 eine kantonale Fruchtfolgeeinschränkung – kein Mais nach Mais!