Wegebau
Gerne geben wir Ihnen Auskunft zur Beitragsberechtigung von Sanierungen und Ausbaumassnahmen an landwirtschaftlichen Güterwegen und informieren Sie über das Meliorationsverfahren.
Unter „Unterhalt und periodische Wiederinstandstellung“ finden Sie hilfreiche Informationen rund um dieses Thema. Für den laufenden Unterhalt und die periodische Wiederinstandstellung von Wegen können keine Beiträge gesprochen werden.
Normalien:
Die Dimensionierung von Flurwegen richtet sich in der Regel nach den einschlägigen Strassenbaunormen sowie nach den Grundsätzen für die Subventionierung von Bund und Kanton. Gewisse Normen enthalten Angaben, die bei Meliorationen keine Anwendung finden.
Im Kanton Basel-Landschaft sind schwere Böden (Opalinus Ton bzw. Löss) und felsiger Untergrund häufig. In beiden Fällen ist besonderes Augenmerk auf möglichen Wasserzufluss in die Fundationsschicht und somit auf die Tragfähigkeit und Frostsicherheit zu legen. Dies gilt insbesondere für Hartbelagswege.
Die Normalprofile sind jeweils anhand der Strukturwertanalyse zu überprüfen. In begründeten Fällen kann von den nachfolgenden Normalien abgewichen werden.
- Prinzipskizze Wegebau
- Normalprofil ACT-Weg (Baugrund genügend tragfähig)
- Normalprofil ACT-Weg (Baugrund ungenügend tragfähig)
- Normalprofil Mergelweg
- Normalprofil Betonspurweg
- Normalprofil Gittersteinspurweg
- Prinzipskizze Schotterrasenweg
- Normalprofil Holzrigole Wegentwässerung
Projektierungshilfen:
Die Wahl der Deckschicht ist in der Broschüre „Unterhalt von landwirtschaftlichen Güterwegen“ auf S. 6 ausführlich beschrieben. Der beitragsberechtigte Ausbaustandard richtet sich nach den Grundsätzen des Bundes.
- Nomogramm Deckschicht
- Richtwerte Landwirtschaftlicher Wegebau
- Graphik Periodische Wiederinstandstellung Weg (PWI)