Trinkwasser, Bewässerung und Elektrizität

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Gerne geben wir Ihnen Auskunft zur Beitragsberechtigung von Erschliessungen mit Trinkwasser oder Strom für landwirtschaftliche Betriebe sowie Bewässerungsmassnahmen (z.B. Bewässerungsteich) und informieren Sie über das Meliorationsverfahren.

In der Talzone können leider keine Beiträge für Wasser- und Elektrizitätsversorgungen gesprochen werden.

Bewässerungsmassnahmen sind in allen Zonen beitragsberechtigt. Bewässerung von Kulturen kann nur mit Beiträgen unterstützt werden, wenn damit eine Qualitäts- und/oder Quantitätssteigerung erreicht werden kann und der Markt dies fordert. Als bewässerungswürdig gelten Obstanlagen, Beeren, Gemüse, Kartoffeln und weitere Spezialkulturen. Das zur Verfügung stehende Wasser muss dabei effizient und schonend eingesetzt werden. Beitragsberechtigt sind vor allem Speicherbecken oder Zisternen sowie die dazugehörigen Wasserfassungen, Pumpwerke und ortsfesten Leitungen. Nicht beitragsberechtigt sind sekundäre Verteilanlagen und bewegliche Anlageteile.

Normalien und Projektierungshilfen:

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Adresse

Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft,
Natur und Ernährung
Ebenrainweg 27
4450 Sissach

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Tel. 061 552 21 21

 
Telefonzentrale, Schalter, Empfang
07.45 - 11.45 und 13.30 - 16.30 Uhr

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