Baugesuche und Raumplanung
Das Raumplanungsgesetz (RPG) und darauf basierend das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind die Grundlagen für die Richt- und Zonenplanung von Kanton und Gemeinden wie auch das Baubewilligungsverfahren.
Der Ebenrain prüft in beiden Verfahren jeweils die landwirtschaftlichen Aspekte.
Baugesuche

Bauvorhaben für landwirtschaftliche Bauten und Anlagen sind durch das kantonale Bauinspektorat (BIT) vorgängig zu bewilligen. Die erforderlichen Unterlagen für ein Baugesuch sowie Merkblätter zum Bauen ausserhalb der Bauzone finden Sie auf der Homepage des kantonalen Bauinspektorates. Der Ebenrain prüft neben anderen Fachstellen und der Gemeinde das Baugesuch im Bewilligungsverfahren.
Gerne berät Sie der Ebenrain auch vor der Eingabe Ihres Baugesuches. Eine gute Begründung und eine kurze Erklärung des Baugesuches erleichtern die Prüfung und Beurteilung durch die Fachstellen. Je nach Bauvorhaben ist dem Baugesuch ein umfassendes Betriebskonzept beizulegen.
Auch Nutzungs- und Zweckänderungen von Bauten sind bewilligungspflichtig, auch wenn keine baulichen Massnahmen getätigt werden wie zum Beispiel die Umnutzung eines Rindviehstalls in einen Pferdestall oder die Umnutzung einer Remise in einen Lagerraum.