Verkauf

Verkauf setzt korrekte Preisbekanntgabe voraus
Für den Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung ist das KIGA Baselland zuständig. Es nimmt Reklamationen, Beschwerden oder Anzeigen entgegen, welche mit fehlenden oder nicht korrekten Preisanschriften an Waren oder in der Werbung zusammenhängen.

Sonntagsverkauf

Im Kanton Baselland ist es möglich, im Detailhandel an bis zu vier Sonntagen pro Jahr Arbeitnehmende bewilligungsfrei zu beschäftigen: an zwei Saisonverkaufs- und zwei Adventsverkaufssonntagen. Der Regierungsrat ist für die Genehmigung der Saisonverkaufsdaten zuständig. Die Adventsverkäufe sind im Ruhetagsgesetz verankert und können durch die jeweiligen Gemeinderäte verschoben werden.

 

Kontakt Verkauf

Adresse
Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
Lageplan 

Preisbekanntgabe
Tel. 061 552 06 58

Sonntagsverkauf
Tel. 061 552 06 59

Weiterführende Links
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