Stellenmeldepflicht - STMP
Seit 1. Januar 2020 sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit dem RAV zu melden. Wir unterstützen Sie dabei, die STMP möglichst unbürokratisch umzusetzen.
Stellenmeldepflicht STMP
Die wichtigsten Rahmenbedingungen:
- Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote die 5% und höher ist, unterliegen der STMP
- Diese Stellen müssen zwingend dem RAV gemeldet werden und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Sperrfrist)
- So werden die beim RAV registrierten stellensuchenden Personen als Erste über freie Stellen in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit informiert. Sie erhalten einen Informations- und Bewegungsvorsprung von fünf Arbeitstagen gegenüber anderen Stellensuchenden. Zudem erhält das RAV die Möglichkeit, den Arbeitgebenden Dossiers von passende Kandidatinnen und Kandidaten zu übermitteln
Ist ihre Stelle meldepflichtig?
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