für Stellensuchende
Coronavirus: Die Anmeldung beim RAV und die Beratungsgespräche erfolgen zur Zeit ausschliesslich telefonisch. Die RAV sind für den Publikumsverkehr eingeschränkt geöffnet. Termine vor Ort können nur ausnahmsweise und nach telefonischer Vereinbarung stattfinden.
Ist Ihre Stelle gefährdet oder wurde Ihnen bereits gekündigt? Melden Sie sich frühzeitig beim RAV an, spätestens aber am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Tag Ihrer Anmeldung. Am einfachsten melden Sie sich beim zuständigen RAV an. Dort erhalten Sie alle Informationen über das weitere Vorgehen und die nötigen Formulare. Oder Sie melden sich bei Ihrer Wohngemeinde als arbeitslos.
Beginnen Sie sofort nach einer Kündigung mit der Stellensuche.
Zweifeln Sie an der Rechtmässigkeit Ihrer Kündigung? Wenden Sie sich an die arbeitsvertragliche Rechtsauskunft des KIGA Baselland. Dort hilft man Ihnen gerne weiter.
Für Fragen über Anspruch und Höhe der Arbeitslosenentschädigung wenden Sie sich an die Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland.