Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
Auf eigenen Beinen stehen
Wenn Sie beabsichtigen Ihre Arbeitslosigkeit mit der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu beenden, können Sie für die Planungsphase Ihres Projektes Taggelder der ALV beanspruchen.
Die Planungsphase dient der Vorbereitung zur Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen und dauerhaften selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Gewährung der entsprechenden Taggelder bedeutet die Befreiung von den Pflichten gegenüber der ALV für die Dauer der bewilligten Planungsphase (Beratungsgespräche, Stellensuchpflicht und arbeitsmarktliche Massnahmen).
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.