Ausbildungszuschüsse
Berufsabschluss für Erwachsene
Mit Ausbildungszuschüssen (AZ) unterstützt die ALV die Realisierung einer beruflichen Grundausbildung durch Absolvieren einer Lehre (EFZ / EBA).
Wenn Sie mindestens 30 Jahre alt sind und keine abgeschlossene berufliche Ausbildung haben, können AZ für eine höchstens 3-jährige, in begründeten Fällen für eine 4-jährige Berufslehre gewährt werden.
Die AZ entsprechen der Differenz zwischen höchstens Fr. 3'500.- und dem im Ausbildungsvertrag festgelegten Bruttolohn des letzten Ausbildungsjahres. Die ausbildungsberechtigte Lehrfirma muss während der gesamten Dauer der Ausbildung mindestens den für das letzte Ausbildungsjahr orts- und branchenüblichen Lehrlingslohn entrichten, sofern Sie im entsprechenden oder nahe verwandten Beruf mindestens 6 Monate berufliche Erfahrungen vorweisen können.
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.