Grenzgänger EU/EFTA (PD U1)
Informationen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei Arbeitslosigkeit
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind bei Arbeitslosigkeit in ihrem Wohnsitzstaat versichert. Bei Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen oder bei Insolvenz des Arbeitgebers, ist das Beschäftigungsland zuständig.
Wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und Ihre Stelle verlieren, wenden Sie sich für den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung an das Arbeitsamt Ihres Wohnortes. In der Schweiz haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Damit Sie in Ihrem Wohnsitzstaat die Schweizer Beitragszeiten nachweisen können, benötigen Sie das Formular PD U1.
In einem ersten Schritt lassen Sie bitte das Formular «Arbeitgeberbescheinigung International (PDF)l» von Ihrem bzw. Ihren letzten Schweizer Arbeitgeber(n) ausfüllen und an Sie zurück senden.
Für wie viele Jahre Sie Ihre Arbeitstätigkeit in der Schweiz belegen müssen ist je nach Land unterschiedlich. Informationen dazu finden Sie auf der zweiten Seite des Formulars «Antrag auf Ausstellung eines PD U1».
- Formular «Antrag auf Ausstellung eines PD U1»
- Arbeitgeberbescheinigung International (EU-Formular) vom Arbeitgeber auszufüllen (darf erst nach Ablauf der Kündigungsfrist ausgestellt werden)
- Lohnabrechnungen oder Lohnabrechnungen (keine Lohnausweise), welche die letzten 24 Monate (für Frankreich 12 Monate) belegen
-
Ausweiskopie eines gültigen Ausweises