Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstützt Arbeitgeber bei Kurzarbeit durch die Bereitstellung von Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Diese finanzielle Unterstützung deckt einen Teil der Lohnkosten für die betroffenen Arbeitnehmer über einen bestimmten Zeitraum ab. Das Ziel dieser Massnahme ist es, Kündigungen aufgrund kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle zu verhindern.
eServices - Formulare für Kurzarbeitsentschädigung
Reichen Sie den Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit online ein. Klicken Sie hierfür im Job-Room auf «Arbeitgeber» und scrollen Sie zum Bereich «eServices - Einfache digitale Übermittlung». Dort wählen Sie den entsprechenden eService, welchen Sie nur mit einem Log-in benutzen können. Bitte beachten Sie hierzu die Registrierungsanleitung. Die von Ihnen hinterlegten Kontaktinformationen werden automatisch übernommen.
Weitere Ausführungen finden Sie unter www.arbeit.swiss.ch.
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