Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstützt Arbeitgeber bei Kurzarbeit durch die Bereitstellung von Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Diese finanzielle Unterstützung deckt einen Teil der Lohnkosten für die betroffenen Arbeitnehmer über einen bestimmten Zeitraum ab. Das Ziel dieser Massnahme ist es, Kündigungen aufgrund kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle zu verhindern.

eServices - Formulare für Kurzarbeitsentschädigung

Reichen Sie den Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit online ein. Klicken Sie hierfür im Job-Room  auf «Arbeitgeber» und scrollen Sie zum Bereich «eServices - Einfache digitale Übermittlung». Dort wählen Sie den entsprechenden eService, welchen Sie nur mit einem Log-in benutzen können. Bitte beachten Sie hierzu die Registrierungsanleitung. Die von Ihnen hinterlegten Kontaktinformationen werden automatisch übernommen.

Weitere Ausführungen finden Sie unter www.arbeit.swiss.ch.

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Adressen

Voranmeldung

Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Ressort Kantonale Amtsstelle KAST
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln

[email protected]

Abrechnung

Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland

Ressort Firmenentschädigungen

Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln

Logo Hotline Kurzarbei

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder bei uns vor Ort; dafür empfehlen wir Ihnen vorgängig einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Formulare

Die aktuellsten Dokumente und Formulare finden Sie unter www.arbeit.swiss

Weiterführende Links

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