Bewilligungen

Das KIGA Baselland und weitere kantonale Stellen erteilen Bewilligungen, etwa für Nacht- und Sonntagsarbeit oder für das Betreiben eines Arbeitsvermittlungsbüros. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für eine bestimmte Tätigkeit oder einen bestimmten Vorgang eine Bewilligung brauchen, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter oder verweisen Sie an die zuständige Stelle.

Arbeitsbewilligung

Das KIGA Baselland ist zuständig für die arbeitsmarktliche Begutachtung von Gesuchen für ausländische Arbeitskräfte inkl. alle Kontingentsfragen. Nach der arbeitsmarktlichen Abklärung leitet es die Unterlagen zur Prüfung und Ausstellung des Ausländerausweises an das Amt für Migration weiter. 

Arbeitszeitbewilligungen

Das eidgenössische Arbeitsgesetz (ArG) regelt unter anderem die Arbeits- und Ruhezeiten von Arbeitnehmenden, welche in seinen Geltungsbereich fallen. Für den Vollzug des Arbeitsgesetzes und seiner Verordnungen ist das KIGA Baselland zuständig.

Vorübergehende Nacht- und Sonn-/Feiertagsarbeitszeitbewilligungen werden vom KIGA Baselland, dauernde Arbeitszeitbewilligungen vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ausgestellt.

Plangenehmigung und Betriebsbewilligung

Plangenehmigung und Betriebsbewilligung

Industrielle Betriebe sowie Betriebe mit besonderen Gefahren müssen die Pläne für neue Anlagen und Umbauten genehmigen lassen. Anschliessend wird die Betriebsbewilligung erteilt. Zuständig ist das KIGA Baselland.

Planbegutachtung und Beratung

Für alle anderen Betriebe, welche Arbeitnehmer beschäftigen werden Umbauten und Neueinrichtungen nur bei Bedarf beurteilt. Es ist auch keine Betriebsbewilligung nötig. Im Sinne einer Beratung für Sicherheits- und Arbeitshygienefragen werden diese Betriebe regelmässig durch die Arbeitsinspektoren des KIGA Baselland und/oder die Suva besucht.  

Die private Arbeitsvermittlung und der Personalverleih unterstehen den Regeln des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih, Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungspflichtig. Die Aufsicht über die bewilligungspflichtige private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih obliegt dem KIGA Baselland.

Feuerwerkverkauf und Lagerung von Sprengstoff

Der Verkauf und die Lagerung von Feuerwerkskörpern und Sprengstoff sind bewilligungspflichtig. Dabei sind die Auflagen des Sprengstoffgesetzes und der entsprechenden Verordnung einzuhalten. Die Bewilligung wird nach vorhergehender Besichtigung und Prüfung der Verkaufs- bzw. Lagerstellen durch das KIGA Baselland erteilt. Die Gesuchstellenden werden über Sicherheits- und Schutzmassnahmen instruiert. Unser Hauptanliegen besteht in erster Linie darin, das Risiko eines Explosions- bzw. Brandfalles mit möglichen Personenschäden zu minimieren.

Sonntagsverkauf 

Sonntagsarbeit ist grundsätzlich bewilligungspflichtig, ausser in einigen speziellen Betrieben gemäss der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (z. B. für Verkaufspersonal in Bäckereien/Konditoreien, Kiosken, Blumenläden, Geschäften in bestimmten Bahnhöfen etc.). Seit dem 1. Januar 2011 gelten im Kanton Basel-Landschaft das Ruhetagsgesetz (RTG) und die entsprechende Ruhetagsverordnung (RTV). Gestützt auf diese Grundlage ist es möglich, vier Sonntage zu bezeichnen, an welchen Arbeitnehmende im Detailhandel ohne Bewilligung eingesetzt werden können.

Befreiungsverfügung für Chauffeure (ARV)

In den beiden Chauffeurverordnungen über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen ARV 1 und ARV 2 werden u.a. die Arbeits- und Ruhezeiten von Lastwagen- und Taxichauffeuren geregelt.

Das KIGA Baselland ist mit dem Vollzug der Verordnungen betraut. Dies beinhaltet auch Informationen an die der Chauffeurverordnungen unterstellten Betriebe im Kanton, das Ausstellen von Befreiungsverfügungen sowie die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Kurzarbeitsentschädigung Voranmeldung

Falls Sie sich gezwungen sehen, die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund marktwirtschaftlicher Schwierigkeiten vorübergehend zu reduzieren, besteht die Möglichkeit, für Ihre Angestellten von der Arbeitslosenversicherung Kurzarbeitsentschädigungen zu beantragen.

Schlechtwetterentschädigung Voranmeldung

Die Schlechtwetterentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Arbeitgeberschaften in bestimmten Erwerbszweigen geltend gemacht werden können.

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Adresse
Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln

Lageplan 

Arbeitsbewilligungen

Tel. 061 552 77 77

Grenzgänger (ab Januar 2024)

Grenzgängerbewilligungen

Tel. 061 552 51 61
[email protected]

Arbeitszeitbewilligungen

Tel. 061 552 77 27

Arbeitsinspektorat

Tel. 061 552 77 90
Fax 061 552 77 21

Private Arbeitsvermittlung / Personalverleih

Tel. 061 552 06 40

ARV-Befreiungsverfügungen

Tel. 061 552 06 57

Feuerwerk und Sprengstoff
Tel. 061 552 06 57

Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland

Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
Tel. 061 552 77 77
Fax 061 552 77 88
[email protected] 

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