Tripartite Kommission

Die Tripartite Kommission Flankierende Massnahmen des Kantons Basel-Landschaft (TPK) ist das beratende Organ des Regierungsrates für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und für die Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Das KIGA Baselland beobachtet im Auftrag der TPK den Arbeitsmarkt im Kanton Basel-Landschaft in Branchen ohne zwingende Mindestlöhne und stellt (missbräuchliche) Unterbietungen der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne fest.

Bei einer wiederholt missbräuchlichen Unterbietung des üblichen Lohnes wird ein Verständigungsverfahren mit den betroffenen Arbeitgebenden eingeleitet.

Scheitert dieses Verfahren, so können die Bestimmungen über die minimale Entlöhnung in bestehenden Gesamtarbeitsverträgen erleichtert allgemeinverbindlich erklärt oder zeitlich befristete Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen eingeführt werden.

Jeweils im ersten Quartal eines Jahres bestimmt die TPK kantonale Fokusbranchen, in denen im betreffenden Jahr verstärkt gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen ist.

Adresse
Tripartite Kommission Flankierende Massnahmen des Kantons Basel-Landschaft
c/o Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln

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Geschäftsstelle TPK

Tel. 061 552 77 77

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