Schwarzarbeit
Schwarzarbeit gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wird als Verletzung von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Ausländer-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht definiert. Im Kanton Basel-Landschaft gelten nach dem kantonalen Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) zusätzlich auch Verletzungen von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Sozialhilfe- und des Arbeitsrechts als Schwarzarbeit. Schwarzarbeit verursacht zahlreiche Probleme und schadet den Arbeitnehmenden, sowie auch der Wirtschaft - somit schadet Schwarzarbeit allen!
Für Sie als Arbeitnehmende bedeutet dies:
Wenn Sie schwarz arbeiten, haben Sie keinen Versicherungsschutz bei Unfällen oder Krankheit. Ihre Altersrente wird nicht aufgebaut und bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Ebenso können Sie Ihre Lohnansprüche oder Ihren Kündigungsschutz nicht rechtlich durchsetzen.
Für Sie als Arbeitgeberschaft bedeutet dies:
Wenn Sie als Arbeitgeberschaft Schwarzarbeit unterstützen, machen Sie sich strafbar. Im Kanton Basel-Landschaft ist der Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt, wenn die gesetzlichen Melde- oder Bewilligungspflichten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche verletzt werden:
- Arbeitsrecht
- Ausländerrecht
- Sozialhilferecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht