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Qualifizierung
Arbeitsmarktliche Massnahmen
Unterstützung bei Ihrer arbeitsmarktlichen Integration
Die arbeitsmarktlichen Massnahmen unterstützen Sie bei der Stellensuche, damit Sie sich rasch und dauerhaft wieder in den Arbeitsmarkt integrieren können.
Das KIGA Baselland stellt Ihnen in Zusammenarbeit mit anerkannten Institutionen in den Bereichen Standortbestimmungen, Bildungsmassnahmen und Beschäftigungsprogrammen ein vielfältiges Angebot zur Verfügung:
Angebotskatalog Arbeitsmarktliche Massnahmen BL
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV. Zusammen mit der zuständigen RAV-Personalberatung klären Sie ab, welche Massnahme am besten geeignet ist, Ihre Stellensuche erfolgreich zu gestalten.
"Bewerbungsstation" - der Treffpunkt für Stellensuchende
Einen Anfang finden
Im Kontakt-, Informations- und Schulungszentrum "Sprungbrätt" in Therwil haben Sie die Möglichkeit sich in einer Infothek mit diverser Fachliteratur für Ihre Stellensuche auseinanderzusetzen. Zudem haben Sie Zugriff auf einen PC für das Erstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen. Das Treffen und Austauschen mit anderen Stellensuchenden ermöglicht Ihnen die Erweiterung Ihres Netzwerkes und das Einholen von Feedbacks zu Ihrer Stellensuche.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Kontakt
SANTIS Training AG
Ringstrasse 75
4106 Therwil
Tel. 061 406 93 90
Einarbeitungszuschüsse
Das neue Arbeitsverhältnis absichern
Die Arbeitslosenversicherung kann das Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses, welches Ihre Arbeitslosigkeit ganz beendet, mit Einarbeitungszuschüssen (EAZ) unterstützen.
Wenn Ihre Anstellung für den neuen Arbeitgeber mit einem ausserordentlichen, betriebsunüblichen Einarbeitungsaufwand verbunden ist, können EAZ an den Arbeitgeber als Reduktion der Lohnkosten für seine Aufwendungen ausgerichtet werden. Der EAZ entspricht durchschnittlich 40% des Bruttolohnes während längstens 6 Monaten. In begründeten Ausnahmefällen kann die Einarbeitungszeit auf längstens 12 Monate ausgedehnt werden.
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.
Um den ersten Teil des Gesuchs auszufüllen und einzureichen, klicken Sie als stellensuchende Person bitte auf diesen Link. Nach der Einreichung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem weiteren Link. Dieses Mail leiten Sie bitte an die Kontaktperson des zukünftigen Arbeitgebenden weiter. Über den Link in diesem Mail gelangt der zukünftige Arbeitgebende zum zweiten Teil des Gesuchs, das von ihm ausgefüllt werden muss. Erst wenn beide Teile ausgefüllt sind, ist das Gesuch vollständig.
Mobilitätsbeiträge
Mobilitätsbeiträge - Unterstützung beim Pendeln zum neuen Arbeitsort.
Haben Sie ausserhalb Ihrer Wohnortsregion (mehr als 50 km entfernt) eine neue Arbeitsstelle angenommen? Dann könnten Ihnen durch Ihre erhöhte Mobilitätsbereitschaft höhere Kosten entstehen. Wenn Sie dadurch im Vergleich zur bisherigen Anstellung eine finanzielle Einbusse erleiden, kann Sie die Arbeitslosenversicherung unterstützen.
Es gibt zwei Unterstützungsmöglichkeiten:
- Pendlerkostenbeiträge (Peko):
Wenn Sie täglich nach Hause pendeln können, kann ein Beitrag in der Höhe der zusätzlichen Fahrkosten für den täglichen Arbeitsweg – also die Mehrkosten für das Pendeln im Vergleich zu Ihrer letzten Stelle – ausgerichtet werden. - Wochenaufenthalterbeiträge (Woko):
Wenn Sie unter der Woche nicht nach Hause pendeln können, können Mehrkosten im Vergleich zu Ihrer letzten Stelle für Unterkunft und Verpflegung durch Pauschalen unterstützt werden. Zusätzlich können die Mehrkosten für eine wöchentliche Hin- und Heimreise innerhalb der Schweiz übernommen werden.
Wie lange gibt es Unterstützung?
Die Beiträge können für maximal 6 Monate ausgerichtet werden.
Was sind die Hauptvoraussetzungen?
- Sie sind beim RAV angemeldet
- Sie erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosenentschädigung
- Ihre neue Arbeitsstelle ist ausserhalb der Wohnortsregion
- Sie erleiden durch die Annahme der auswärtigen Tätigkeit im Vergleich zur letzten Anstellung vor Anmeldung bei der ALV eine finanzielle Einbusse
- Ihre Auslagen für das täglich oder wöchentliche Pendeln vom Wohn- zum Arbeitsort sind höher als vor der Anmeldung bei der ALV
So können Sie die Beiträge beantragen
Füllen Sie das Gesuch aus und reichen Sie dieses ein. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Weitere Informationen zu den Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträgen finden Sie unter diesem Link.
Ausbildungszuschüsse
Berufsabschluss für Erwachsene
Mit Ausbildungszuschüssen (AZ) unterstützt die ALV die Realisierung einer beruflichen Grundausbildung durch Absolvieren einer Lehre (EFZ / EBA).
Wenn Sie mindestens 30 Jahre alt sind und keine abgeschlossene berufliche Ausbildung haben, können AZ für eine höchstens 3-jährige, in begründeten Fällen für eine 4-jährige Berufslehre gewährt werden.
Die AZ entsprechen der Differenz zwischen höchstens Fr. 3'500.- und dem im Ausbildungsvertrag festgelegten Bruttolohn des letzten Ausbildungsjahres. Die ausbildungsberechtigte Lehrfirma muss während der gesamten Dauer der Ausbildung mindestens den für das letzte Ausbildungsjahr orts- und branchenüblichen Lehrlingslohn entrichten, sofern Sie im entsprechenden oder nahe verwandten Beruf mindestens 6 Monate berufliche Erfahrungen vorweisen können.
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebotes ist unter anderem Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen der Arbeitslosenentschädigung. Weitere Informationen zu den Ausbildungszuschüssen erhalten Sie hier.
Um den ersten Teil des Gesuchs auszufüllen und einzureichen, klicken Sie als stellensuchende Person bitte auf diesen Link. Nach der Einreichung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem weiteren Link. Diese Mail leiten Sie bitte an die Kontaktperson des zukünftigen Lehrbetriebes weiter. Über den Link in diesem Mail gelangt der zukünftige Lehrbetrieb zum zweiten Teil des Gesuchs, das von ihm ausgefüllt werden muss. Erst wenn beide Teile inkl. der notwendigen Unterlagen eingereicht sind, kann das Gesuch geprüft werden.
Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
Auf eigenen Beinen stehen
Wenn Sie beabsichtigen Ihre Arbeitslosigkeit mit der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu beenden, können Sie für die Planungsphase Ihres Projektes Taggelder der ALV beanspruchen.
Die Planungsphase dient der Vorbereitung zur Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen und dauerhaften selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Gewährung der entsprechenden Taggelder bedeutet die Befreiung von den Pflichten gegenüber der ALV für die Dauer der bewilligten Planungsphase (Beratungsgespräche, Stellensuchpflicht und arbeitsmarktliche Massnahmen).
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.
Um das Gesuch auszufüllen und einzureichen, klicken Sie als stellensuchende Person bitte auf diesen Link. Sie können das Gesuch nur mit einem Grobkonzept Ihres Vorhabens abschicken. Erstellen Sie daher vorher ein solches Konzept. Diese Checkliste kann Ihnen dabei helfen. Nach Einreichung des Gesuchs erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Kontaktadressen
Tel 061 552 77 77
Arbeitsmarktliche Massnahmen
[email protected]