Planbegutachtung

Anlagen, Neu- und Umbauten sowie Umgestaltungen von nichtindustriellen Betrieben werden im Rahmen des vereinfachten Planbegutachtungsverfahrens beurteilt. Dabei wird geprüft, ob das geplante Projekt den Vorschriften des Arbeitsgesetzes, des Unfallversicherungsgesetzes und deren Verordnungen entspricht. Falls nötig, enthält die Planbegutachtung Auflagen zur Beseitigung erkannter Mängel oder zur Verbesserung der Schutzmassnahmen.

Eine Planbegutachtung kann im Rahmen eines Baugesuches oder eines Einrichtungsgesuches stattfinden.

Bau- oder Einrichtungsgesuch?

Abnahme

Der Abschluss eines entsprechenden Vorhabens ist dem Arbeitsinspektorat des KIGA Baselland mitzuteilen. Anlässlich eines zu vereinbarenden Abnahmetermins prüft dieses, ob Bau und Einrichtung des Betriebes den geltenden Vorschriften entsprechen.

Adresse
Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln

Lageplan 

Arbeitsinspektorat

Tel. 061 552 77 90
Fax 061 552 77 21

Weiterführende Links:

Wegleitung ArG V3+4