Bau- oder Einrichtungsgesuch?
Ob ein Baugesuch erforderlich ist oder nicht, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter im Bauinspektorat. Wird aufgrund einer Änderung im oder am Gebäude eine Zweckänderung festgestellt, entscheidet ebenfalls der zuständige Sachbearbeiter im Bauinspektorat über das weitere Vorgehen. Alle Formalitäten werden dann durch das offizielle Baugesuchsverfahren bestimmt.
Einrichtungsgesuche (Plangenehmigung oder Planbegutachtung)
Bei komplexeren Einrichtungen oder Anlagen können mehr Exemplare notwendig sein. Bitte kontaktieren Sie vorgängig den zuständigen Arbeitsinspektor.
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:
- Formular Bau und Einrichtung von Betrieben
- Situationsplan, Grundriss-, Fassaden-, Schnitt- und falls nötig Detailpläne im Massstab 1:50 oder 1:100
- Soweit erforderlich, ergänzende Angaben und Unterlagen über Produktionsprozesse, Fabrikations-, Lager- und Transportanlagen, Layoutpläne
- Im Zusammenhang mit Gefahrstoffen sind Stofflisten, Mengenangaben und eventuell sogar Explosionsschutzdokumente erforderlich.