Bau und Einrichten von Betrieben

Das Arbeitsinspektorat beurteilt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Normen für den Schutz von Arbeitnehmenden bei Bau- und Umbauvorhaben.

Wozu dienen die Genehmigungs- und Begutachtungsverfahren?

Ziel ist es, die Vorschriften des Arbeitsgesetzes und des Unfallversicherungsgesetzes betreffend Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen.

Welche Projekte sind dem Arbeitsinspektorat beim KIGA Baselland zur Beurteilung vorzulegen?

Im Plangenehmigungs- bzw. Planbegutachtungsverfahren überprüft das Arbeitsinspektorat sämtliche Projekte von Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben bezüglich Gesundheitsvorsorge und Arbeitssicherheit. Das betrifft Neu- und Umbauten, Erweiterungen, Umnutzungen, Sanierungen von Gebäuden und/oder Anlagen bzw. deren Ersatz.

Sind nur baubewilligungspflichtige Projekte dem Arbeitsinspektorat vorzulegen?

Nein. Es kann auch Bauprojekte geben, bei denen kein Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist, eine Bewilligung oder Stellungnahme einer kantonalen Behörde aber dennoch eingeholt werden muss. Zum Beispiel bei innerbetrieblichen Umgestaltungen oder Neueinrichtungen muss, gestützt auf das Arbeitsgesetz und das Unfallversicherungsgesetz, beim Arbeitsinspektorat ein Gesuch (Einrichtungsgesuch) eingegeben werden.

Welche Dienstleistung des Arbeitsinspektorates kann Ihnen im Zusammenhang mit Projekten besonders nützlich sein?

Bei komplexeren Bauvorhaben ist es sinnvoll, frühzeitig mit dem Arbeitsinspektorat Kontakt aufzunehmen, um das Projekt, allenfalls verbunden mit einem Augenschein vor Ort, noch vor der Baueingabe im Detail zu besprechen.

Themen:

Bau- oder Einrichtungsgesuch?

Adresse
Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln

Lageplan 

Arbeitsinspektorat

Tel. 061 552 77 90
Fax 061 552 77 21

Weiterführende Links:

Wegleitung ArG V3+4