Bau und Einrichten von Betrieben
Das Arbeitsinspektorat beurteilt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Normen für den Schutz von Arbeitnehmenden bei Bau- und Umbauvorhaben.
Ziel ist es, die Vorschriften des Arbeitsgesetzes und des Unfallversicherungsgesetzes betreffend Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen.
Im Plangenehmigungs- bzw. Planbegutachtungsverfahren überprüft das Arbeitsinspektorat sämtliche Projekte von Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben bezüglich Gesundheitsvorsorge und Arbeitssicherheit. Das betrifft Neu- und Umbauten, Erweiterungen, Umnutzungen, Sanierungen von Gebäuden und/oder Anlagen bzw. deren Ersatz.
Nein. Es kann auch Bauprojekte geben, bei denen kein Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist, eine Bewilligung oder Stellungnahme einer kantonalen Behörde aber dennoch eingeholt werden muss. Zum Beispiel bei innerbetrieblichen Umgestaltungen oder Neueinrichtungen muss, gestützt auf das Arbeitsgesetz und das Unfallversicherungsgesetz, beim Arbeitsinspektorat ein Gesuch (Einrichtungsgesuch) eingegeben werden.
Bei komplexeren Bauvorhaben ist es sinnvoll, frühzeitig mit dem Arbeitsinspektorat Kontakt aufzunehmen, um das Projekt, allenfalls verbunden mit einem Augenschein vor Ort, noch vor der Baueingabe im Detail zu besprechen.