Normalarbeitsverträge (NAV)

Allgemeines

Normalarbeitsverträge (NAV) sind – anders als es der Name vermuten lassen würde – keine Verträge, sondern arbeitsrechtliche Erlasse auf Bundes- oder Kantonsebene. Arbeiten Sie in einem der nachfolgend genannten Berufe oder möchten Sie jemanden mit einem solchen Beruf einstellen? Dann kann es sein, dass das Arbeitsverhältnis den Regelungen eines Normalarbeitsvertrages unterliegt.

Wichtig: Grundsätzlich geht jede andere gesetzliche Bestimmung oder formgültige Vereinbarung dem NAV vor.

Normalarbeitsverträge Bund

Wichtig: Die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft sind gesamtschweizerisch zwingend und dürfen nicht unterschritten werden. Dieser NAV gilt nur für Arbeitsverhältnisse ab 5 Stunden pro Woche.

Normalarbeitsverträge Kanton Basel-Landschaft

 Weiterführende  Links

  • Für Informationen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung, insb. zum vereinfachten Abrechnungsverfahren und zur Arbeitgeberstellung, konsultieren Sie bitte die Webseite der SVA Basel-Landschaft.
  • Weiterführende Informationen zur wohngemeinschaftlichen Betreuung (auch: «Live-In-Betreuung» oder «24-Stunden-Betreuung») finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Bundes.
  • Bezüglich Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte wenden Sie sich bitte an das Ressort Arbeitsbewilligungen.    

 

 

 

Adresse
Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Bahnhofstrasse 32

4133 Pratteln
Lageplan

Arbeitsvertragliche Rechtsauskunft
Tel. 061 552 77 10

Merkblatt
Zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV)