Normalarbeitsverträge (NAV)
Allgemeines
Normalarbeitsverträge (NAV) sind – anders als es der Name vermuten lassen würde – keine Verträge, sondern arbeitsrechtliche Erlasse auf Bundes- oder Kantonsebene. Arbeiten Sie in einem der nachfolgend genannten Berufe oder möchten Sie jemanden mit einem solchen Beruf einstellen? Dann kann es sein, dass das Arbeitsverhältnis den Regelungen eines Normalarbeitsvertrages unterliegt.
Wichtig: Grundsätzlich geht jede andere gesetzliche Bestimmung oder formgültige Vereinbarung dem NAV vor.
Normalarbeitsverträge Bund
- Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft
- Normalarbeitsvertrag für Assistenzärzte
- Normalarbeitsvertrag für das Pflegepersonal
- Normalarbeitsvertrag für die Erzieher in Heimen und Internaten
- Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer
- Normalarbeitsvertrag für Privatgärtner
Wichtig: Die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft sind gesamtschweizerisch zwingend und dürfen nicht unterschritten werden. Dieser NAV gilt nur für Arbeitsverhältnisse ab 5 Stunden pro Woche.
Normalarbeitsverträge Kanton Basel-Landschaft
- Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal
- Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmer
- Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung
Weiterführende Links
- Für Informationen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung, insb. zum vereinfachten Abrechnungsverfahren und zur Arbeitgeberstellung, konsultieren Sie bitte die Webseite der SVA Basel-Landschaft.
- Weiterführende Informationen zur wohngemeinschaftlichen Betreuung (auch: «Live-In-Betreuung» oder «24-Stunden-Betreuung») finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Bundes.
- Bezüglich Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte wenden Sie sich bitte an das Ressort Arbeitsbewilligungen.