Wir bieten Hilfe bei Fragen im Bereich des privaten Arbeitsvertragsrechts an. Die Beratung erfolgt telefonisch und dauert 15 Minuten.
Unsere Beratung kann von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:
- Arbeitgebenden mit Sitz im Kanton Baselland
- Arbeitnehmenden, deren Arbeitsort oder deren Sitz des Arbeitgebenden sich im Kanton Baselland befindet
Bitte beachten Sie, dass wir in folgenden Fällen keine Auskünfte erteilen können:
- Bei Anfragen von Arbeitgebenden oder Arbeitnehmenden aus anderen Kantonen
- Bei Fragen im Bereich öffentlich-rechtlicher Arbeitsverträge (mit z.B. Bund, Kanton oder Gemeinden)
Allgemeine Hinweise
- Bitte konsultieren Sie vorgängig das FAQ des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO).
- Sollten Sie im Bereich des Arbeitsrechts über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen vorgängig dort zu melden.
- Die arbeitsvertragliche Rechtsauskunft erfolgt in deutscher Sprache.
- Um Sie möglichst effizient beraten zu können, bitten wir Sie, alle wichtigen Unterlagen bereit zu halten: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Korrespondenz, Kündigungsschreiben, etc.
Telefonische Erreichbarkeit
Mo/Mi 8.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Di auf Termin (hier buchen)
WICHTIGER HINWEIS: Während der Herbstferien 2024 bleibt die arbeitsvertragliche Rechtsauskunft vom 30. September bis 11. Oktober 2024 geschlossen.
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