Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) bildet die Basis für den Schutz der Mitarbeitenden. In den entsprechenden Verordnungen werden die technischen, organisatorischen und personellen Vorkehrungen geregelt. In einer Wegleitung dazu werden die Ausführungsbestimmungen konkretisiert und wo notwendig auf andere Regelwerke und Normen verwiesen.
Im Allgemeinen gelten folgende Grundsätze:
Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden sind Massnahmen zu treffen, die
- nach der Erfahrung notwendig,
- nach dem Stand der Technik anwendbar und
- den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Die betrieblichen Einrichtungen und die Arbeitsabläufe sind so zu gestalten, dass die Arbeitnehmenden weder gesundheitlich gefährdet noch überbeansprucht werden. Mit einem Sicherheitskonzept gemäss der EKAS-Richtlinie 6508 muss jeder Betrieb gewährleisten, dass die oben erwähnten Grundsätze eingehalten sind.