Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) bildet die Basis für den Schutz der Mitarbeitenden. In den entsprechenden Verordnungen werden die technischen, organisatorischen und personellen Vorkehrungen geregelt. In einer Wegleitung dazu werden die Ausführungsbestimmungen konkretisiert und wo notwendig auf andere Regelwerke und Normen verwiesen.

Im Allgemeinen gelten folgende Grundsätze:

Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden sind Massnahmen zu treffen, die

  • nach der Erfahrung notwendig,
  • nach dem Stand der Technik anwendbar und
  • den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.

Die betrieblichen Einrichtungen und die Arbeitsabläufe sind so zu gestalten, dass die Arbeitnehmenden weder gesundheitlich gefährdet noch überbeansprucht werden. Mit einem Sicherheitskonzept gemäss der EKAS-Richtlinie 6508  muss jeder Betrieb gewährleisten, dass die oben erwähnten Grundsätze eingehalten sind.

 

 Adresse

Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln

Lageplan 

Arbeitsinspektorat

Tel. 061 552 77 90
Fax 061 552 77 21

 Weiterführende Links:

Pflichten des Arbeitgebers