Sicherheitskonzepte EKAS 6508 ASA Richtlinie
Die Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) gilt für alle Betriebe. Sie bezweckt die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu systematisieren und in das Führungssystem der Unternehmung einzubauen.
Ziel ist es, die Häufigkeit und Schwere von Unfällen zu senken, den Arbeitnehmenden sichere und gesunde Arbeitsplätze anzubieten. Damit werden Ausfälle und Fehlzeiten reduziert und damit die Kosten im Betrieb gesenkt.
Der Aufbau eines Sicherheitssystems ist Pflicht für alle Betriebe, welche Arbeitnehmende beschäftigen.
Wir beraten die Betriebe unentgeltlich telefonisch oder vor Ort zum Thema Arbeitssicherheit nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Wir kontrollieren mittels ASA - Systemkontrollen die Systematik und die Organisation der Arbeitssicherheit.