Anstellung oder Selbständigkeit im Ausland
Anstellung in der EU27/EFTA
Wer im Ausland angestellt oder selbständig ist, muss den Einsatz bis 90 Tage in der Schweiz über das Online-Meldeverfahren des Staatssekretariats für Migration SEM, anmelden. Beachten Sie bitte die Vorlaufzeiten von acht Tagen in gewissen Branchen. Dauert der Einsatz länger als 90 Tage pro Jahr, benötigen die Personen eine Bewilligung. Verwenden Sie dafür die entsprechenden Formulare. Als ausländischer Dienstleister haben Sie kein Anrecht auf eine Bewilligung.
Länder der EU27/EFTA
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Einsatz bis 90 Tage im Jahr
Meldevefahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit |
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Einsatz über 90 Tage pro Jahr
Neubewilligung
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Formular EN91 |
Selbständig in der EU27/EFTA (nur EU27/EFTA-Staatsangehörige)
mit Einsatz in der Schweiz (grenzüberschreitende Dienstleistung)
Einsatz bis 90 Tage im Jahr
Meldevefahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit |
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Einsatz über 90 Tage pro Jahr
Neubewilligung
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Formular DL91 |
Anstellung oder Selbständigkeit in Kroatien oder
in einem Drittstaat
Wer in Kroatien oder einem Drittstaat angestellt oder selbständig ist, muss bei einem Einsatz in der Schweiz vom ersten Tag an eine Bewilligung haben. Verwenden Sie dafür die entsprechenden Formulare. Rechnen Sie mit einer längeren Bearbeitungszeit, da in diesem Fall mehrere Ämter involviert sind.
Einsatz über 90 Tage pro Jahr
Neubewilligung
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Formular EN291 |