Aktuell
27.02.2021
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09.02.2021
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22.01.2021
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Wildkatzenmonitoring Schweiz: Verbreitung, Dichte und Hybridisierung der Wildkatze in der Schweiz |
Monitoring der Huftierdichte mit REM und FDS als Grundlage des Wald-Wild-Managements/Schlussbericht |
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11.12.2020
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Der Bundesrat hat heute Nachmittag entschieden, dass öffentliche Veranstaltungen ab morgen verboten sind. Aus Sicht der für die Jagd zuständigen Fachsektion des BAFU und des JFK-Präsidiums (Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz) handelt es sich bei Gesellschaftsjagden, Vereinsjagden und der von den kantonalen Dienststellen organisierten Sonderjagden um «öffentliche Veranstaltungen». Entsprechend sind die Gesellschaftsjagden, Vereinsjagden und Sonderjagden ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, einzustellen. Die Massnahme gilt vom 12. Dezember 2020 bis am 22. Januar 2021. Die Jagd einzelner Jägerinnen und Jäger (Pirsch, Ansitz) im Rahmen der gültigen Jagdvorschriften der Kantone ist vom Verbot nicht betroffen. Weiterführende Informationen: Link auf die Website des BAG, Coronavirus: Massnahmen und Verordnungen, verstärkte Massnahmen des Bundes vom 12.12.2020-22.01.2021. |
05.11.2020
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04.11.2020
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30.07.2020
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Schwarzwildgewöhnungsgatter: Als Unterstützungsmassnahme betreffend die herausfordernde Schwarzwildsituation im Kanton Basel-Landschaft, gewährt das Amt für Wald beider Basel Beiträge an die Ausbildung von Hunden im Schwarzwildgewöhnungsgatter in Elgg (ZH) Link auf Antragsformular |
01.07.2020
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26.05.2020
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05.05.2020
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Treffsicherheitsnachweis für das Jagdjahr 2021/2022 Aufgrund der aktuelle Situation sind die Schiessstände geschlossen. Somit ist unklar ob und wann der Treffsicherheitsnachweis durchgeführt werden kann. Wir haben deswegen beschlossen, das die Absolvierung des Treffsicherheitsnachweises bis 31. März 2021 ausgesetzt werden kann. Für das Jagdjahr 2021/2022 wird der TSN akzeptiert, welcher bereits für das Jagdjahr 2020/2021 eingereicht wurde. Eine freiwillige Absolvierung des TSN ist willkommen, wenn dies wieder möglich sein sollte, bleibt jedoch fakultativ. Ausnahme für das Jagdjahr 2020/2021: Sollten Sie für dieses Jahr noch keinen TSN (2019) eingereicht haben, kann der letztjährige TSN (2018) ausnahmsweise anerkannt werden. Sobald eine Absolvierung des TSN wieder möglich ist, ist dieser unaufgefordert innert einer Frist von 2 Monaten nachzureichen. Eine nochmalige Anerkennung (TSN 2018 für Jagdjahr 21/22) ist nicht vorgesehen. |
30.03.2020
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09.04.2019
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26.04.2018
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01.06.2016
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Schwarzwildabschuss
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Wildschaden melden:
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Fleischkontrolle bei Jagdwild
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- Formular Begleitschein (PDF)
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Trichinellenuntersuchung
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