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Japankäfer
Der gebietsfremde Japankäfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten. Um die Populationen zu bekämpfen, wurden diverse Massnahmen bereits 2024 und 2025 initiiert, die 2026 zum Teil aufgrund erneuter Funde weitergeführt werden.
Japankäfer-Hotline
Melden Sie verdächtige Käfer unserer Hotline:
Tel. 061 267 64 00
Oder per Mail an: [email protected] (mit Foto)
Stopp Japankäfer

Erklärfilm wie ein Japankäfer aussieht und welche Massnahmen nutzen, um die Verbreitung des Schädlings zu bekämpfen.
© everyday.agency
Ebenrain Info-Mailings: Aktuelles zum Japankäfer
In Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden die aktuellsten Informationen über den Japankäfer jeweils in einem Mailing versendet. Interessierte Personen, die das nächste Mailing erhalten wollen, schicken ihre E-Mail-Adresse an [email protected].
Medienmitteilungen
Massnahmen / Verfügung
Karte Befallsherd und Pufferzone BL und BSDie Allgemeinverfügung 2026 wurde am 25. Juni 2026 im Amtsblatt Basel-Landschaft veröffentlicht. Die Massnahmen gelten ab sofort. Die Allgemeinverfügung 2025 wird vollständig aufgehoben.
Siehe aktuelle Versionen der: Allgemeinverfügung 2026 und Karte Befallsherd und Pufferzone BL und BS
Massnahmen Zone Befallsherd ab 24.6.2026
Kompostmaterial
Pflanzliches Kompostmaterial aus Anlagen, die nicht mit temperaturkontrollierten Fermentationsboxen und Endkompost-Siebanlagen ausgerüstet sind, darf nur innerhalb der Zone Befallsherd verwendet werden.
Verbringung von Pflanzenmaterial
Die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Zone Befallsherd hinaus ist bis zum 30. September 2026 verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzenmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Bsp. Netz mit Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt wird und auf eine Grösse von max. 5cm gehäckselt wird oder eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.
Fahrzeuge und Geräte
Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde in der Zone Befallsherd eingesetzt werden, dürfen diese nur verlassen, wenn sie so gereinigt worden sind, dass kein Risiko der Verschleppung von Erde und Pflanzenrückständen mehr besteht.
Verbringung der Oberflächenschicht
Die Verbringung (Transport und Lagerung) der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30cm, aus der Zone Befallsherd hinaus ist verboten.
Für die Zeit vom 1. Oktober 2026 bis 31. Mai 2027 können auf Gesuch hin vom Ebenrain Ausnahmen bewilligt werden, wenn das Material zu einer Deponie geht, mit der Bedingung, dass in der Deponie das mit Japankäfer belastete Material mit mindestens 2 Metern unbelasteter Erde überdeckt und während des Transports alle Massnahmen ergriffen werden, um eine Verbreitung von Popillia japonica zu vermeiden.
Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen
Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln, in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, aus der Zone Befallsherd hinaus ist nicht erlaubt.
Verzicht auf Bewässerung von Rasen- und Grünflächen
Ein generelles Bewässerungsverbot wie in den vergangenen Jahren ist aktuell nicht vorgesehen. Da feuchte Grünflächen für die Eiablage attraktiv sind, empfehlen die Kantone jedoch, Rasen- und Wiesenflächen während der Flugzeit möglichst nicht oder zurückhaltend zu bewässern. Damit können potenzielle Eiablageflächen reduziert und Pflanzen gleichzeitig geschützt werden. Auch privaten Eigentümerinnen und Eigentümern grösserer Grünflächen wird empfohlen, frühzeitig einen Nematodeneinsatz im Herbst einzuplanen.
Massnahmen Pufferzone ab 24.6.2026
Verbringung von Pflanzenmaterial
Die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Zone Pufferzone hinaus ist bis zum 30. September 2026 verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzenmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (z.B. Netz mit Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt und auf eine Grösse von max. 5cm gehäckselt wird oder eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.
Verbringung und Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln, in Erde oder Kultursubstrat
Die Verbringung das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln, in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, ist nur erlaubt, wenn spezifische Voraussetzungen nach Anhang 3 der Allgemeinverfügung erfüllt sind.
Weitere Massnahmen
Überwachung mit Fallen
Im gesamten Kanton Basel-Stadt wurden Fallen mit einem Lockstoff aufgestellt, die regelmässig kontrolliert werden. Diese ermöglichen es, die Grösse und räumliche Ausbreitung der Japankäferpopulation zu überwachen. In den letzten Wochen wurde das Fallennetz im Kantonsgebiet verdichtet und die Kontrollintervalle erhöht. Je nach Entwicklung der Situation folgen weitere Anpassungen. Der Kanton Basel-Landschaft bittet die Bevölkerung darum, in den Privatgärten etc. keine eigenen Fallen aufzustellen. Diese würden weitere Käfer anlocken, was nicht gewünscht ist.
Nematodeneinsatz im Herbst
Zur Larvenbekämpfung im Boden sind für den Herbst auf einzelnen öffentlichen Rasenflächen um die positiven Fallenfunde herum Nematodenbehandlungen vorgesehen. Nematoden sind winzige, fadenförmige Bodenlebewesen und natürliche Feinde der Japankäferlarven.
Der gebietsfremde Japankäfer kann bei uns grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten. Er ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven des Käfers schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben und der Rasen braun wird (Foto: T. Graf, Agroscope).Erkennungsmerkmale

Die adulten Japankäfer sind 1 - 1,5 cm (Vergleich Kaffeebohne) lang und gleichen dem Gartenlaubkäfer sowie dem Mai- und Junikäfer. P.japonica hat aber ein auffällig gold-grün schimmerndes Halsschild und fünf weisse Haarbüschel an jeder Seite des Hinterleibes und zusätzlich zwei Büschel auf dem letzten, verhärteten Addominalsegment. Zudem sind sie durch ihr spezielles Alarmverhalten, das beim Annähern eines Feindes gezeigt wird, gut von ähnlichen Käfern unterscheidbar. Die Käfer sind vor allem bei warmem Wetter den Tag hindurch aktiv.
Meldung eines verdächtigen Käfers
C. Schweizer, AgroscopeDer Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Bei einem Verdachtsfall muss umgehend der kantonale Pflanzenschutzdienst informiert werden. Machen Sie ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Fundort und frieren Sie den Käfer ein und melden Sie sich telefonisch bei der Japankäfer-Hotline / Tel 061 267 64 00.
Fragen und Antworten
Warum sind die Massnahmen so wichtig?
Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter vielen landwirtschaftlichen Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich erst einmal etabliert hat.
Was ist das Ziel der Massnahmen?
Ziel der Massnahmen ist die Tilgung des Japankäfers am Fundort in der Region Basel. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen, aus denen im nächsten Frühling neue Käfer schlüpfen. Zudem soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer von der Region Basel aus weiterverbreitet.
Welches sind die Wirtspflanzen des Japankäfers?
Der Japankäfer ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden.
Liste der Wirtspflanzen (Quelle: Julius-Kühn-Institut)
Wie funktionieren die Lockstofffallen?
Es handelt sich um Trichterfallen mit Lockstoffen, die adulte Japankäfer anlocken. Die Lockstoffe bestehen aus einem Sexuallockstoff (Pheromon), der nur die Männchen anzieht, und einem Frasslockstoff, der beide Geschlechter anzieht. Die Fallen werden während der Flugsaison eingesetzt. Diese dauert von ca. Anfang Juni bis Ende September. Die adulten Käfer rutschen über den Trichter in die Fallen und kommen nicht mehr frei. So kann bei der regelmässigen Leerung festgestellt werden, wie viele Japankäfer in der Umgebung vorkommen. Zusätzlich kann der Start der Flugsaison festgestellt werden.
Die Lockstoffe sollten nicht berührt werden, da sie bei einer Verunreinigung durch die Fette auf unserer Haut nicht mehr richtig funktionieren. Sie haben aber ansonsten keine Auswirkung auf Menschen und Tiere. Da der Lockstoff sehr spezifisch für den Japankäfer ist, werden ausserdem keine anderen Insekten bedroht.
Werden Fadenwürmer eingesetzt?
Fadenwürmer, sogenannte Nematoden, sind winzig kleine Lebewesen, die als Nützlinge direkt im Boden wirken. Dort dringen sie in Japankäferlarven ein und sondern ein Bakterium ab, das diese abtötet. Japankäferlarven bilden sich ab Mitte August aus den im Boden abgelegten Eiern. Entsprechend kommt ein Einsatz von Fadenwürmern erst im Spätsommer in Frage.
Ist ein Insektizideinsatz geplant?
Aktuell ist nicht geplant, dass es zu einem Insektizideinsatz kommt. Die Lage wird laufend analysiert und mögliche Massnahmen den neuen Gegebenheiten angepasst.
Welchen Nutzen hat die Empfehlung auf die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen zu verzichten?
Feuchte Wiesen oder Rasen sind sehr attraktive Orte für die Eiablage durch die Weibchen. Die Larven können dort optimal ihren Lebenszyklus durchlaufen und sich zu adulten Käfern entwickeln. Durch den Verzicht auf Bewässerung wird die Anzahl an geeigneten Standorten für die Vermehrung des Japankäfers verringert und die Bedingungen für die Entwicklung der Larven erschwert.
Merkblätter
