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Fachbewilligung Pflanzenschutz
Neue Fachbewilligung Pflanzenschutz im digitalen Format
Wer beruflich und gewerblich Pflanzenschutzmittel (PSM) beziehen und anwenden will, braucht eine Fachbewilligung (FaBe) und muss über die nötigen Fachkenntnisse verfügen.
Ab 2027 ist der Kauf von Wirkstoffen für die berufliche Verwendung nur nach Vorweisen der neuen Fachbewilligung in Form eines gültigen FaBe-QR Codes und des Identitätsausweises möglich.
Es gibt 4 unterschiedliche Fachbewilligungen für folgende Bereiche:
▪ FaBe L Landwirtschaft: Alle PSM für die Landwirtschaft
▪ FaBe SB Spezielle Bereiche: Nur Herbizide für Einzelstockbehandlungen
▪ FaBe G Gartenbau: Alle für die Art der behandelten Fläche zugelassenen PSM, nicht-LW Raum
▪ FaBe W Waldwirtschaft: Alle im Wald anwendbaren PSM, inkl. Weihnachtsbaumkulturen
Ich habe eine Fachbewilligung nach altem Recht, was muss ich tun?
In der Übergangsphase vom 3. Januar - 30. Juni 2026 können bestehende Fachbewilligungen oder entsprechende Ausbildungsabschlüsse in die neue Fachbewilligung umgetauscht werden. Dazu müssen die Abschlussnachweise, z.B. ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (oder siehe Liste der anerkannten Ausbildungsabschlüsse und Videoanleitung), ins neue FaBe-PSM Register eingereicht werden. Stellen Sie sicher, dass die Identität des Diplomempfängers auf dem eingereichten Dokument sichtbar ist.
Registrieren Sie sich hier: FaBe-PSM.
Achtung: Wer den Umtausch in der gegebenen Frist verpasst, muss eine neue Fachbewilligung mit Prüfung erwerben!
Sofern die Ausbildung am Ebenrain-Zentrum abgeschlossen wurde, können fehlende EFZ-Ausweise im Sekretariat gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- nachbestellt werden.
Ich habe keine Fachbewilligung, möchte aber in Zukunft Pflanzenschutzmittel für den beruflichen Gebrauch beziehen, was muss ich tun?
Wer noch keine gültige Fachbewilligung besitzt, kann die neue Fachbewilligung mit einer Prüfung am Ebenrain erwerben.
Vorbereitungskurse und Prüfungen:
Prüfung Fachbewilligung Pflanzenschutz (L):
Schriftlich: Montag, 24. August 2026, 13.30 - 15.30 Uhr (Prüfungsdauer 1.5h)
Praktische Einzelprüfung: Donnerstag, 27. August oder Freitag, 28. August 2026 (Prüfungsdauer 30 Min.)
Vorbereitungskurs und Prüfung Fachbewilligung Pflanzenschutz (L):
Kurs: Dienstag, 8. September, Dienstag, 14. September & Mittwoch, 15. September 2026
Prüfungen: Schriftlich: Montag, 21. September 2026, 13.30 bis 15.30 Uhr (Prüfungsdauer 1.5h)
Praktische Einzelprüfung: Montag, 21. September oder Dienstag, 22. September 2026 (Prüfungsdauer 30 Min.)
Weiter Informationen und Anmeldung zur Prüfung oder Vorbereitungskurs mit Prüfung finden Sie hier.
Zulassungsbedingungen und Anleitungen können Sie hier nachlesen.
Die Lehrmittel und Beispielprüfungen zur jeweiligen FaBe können hier heruntergeladen werden. Die Prüfungsinhalte werden mit Schwerpunkt auf die Bereiche der eigenen Kulturen gestaltet (Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau). Das Lehrmittel (ohne Anhang) sowie eigene Notizen dürfen an der theoretischen Prüfung verwendet werden.
Die neue FaBe ist 5 Jahre gültig.
In diesem Zeitraum sind obligatorische Weiterbildungsstunden zu absolvieren:
Landwirtschaft 8 Stunden, Spezielle Bereiche 4 Stunden, Gartenbau 6 Stunden, Waldwirtschaft 4 Stunden
In der ersten Weiterbildungsperiode gelten folgende Fristen:
FaBe vor 2000 erhalten: Weiterbildungen bis Ende 2029 absolvieren
FaBe nach 2000 erhalten: Weiterbildungen bis Ende 2031absolvieren
Wird die FaBe nicht vor Ablauf mit den absolvierten Weiterbildungen verlängert, verliert sie automatisch ihre Gültigkeit!
Die digitale FaBe kann nach Umwandlung oder nach Bestehen der Prüfung als QR-Code auf der App FaBe PSM heruntergeladen werden, Download der App im iOS Store oder auf Google Play. Wer kein Smartphone besitzt, kann den QR-Code direkt vom persönlichen Konto im FaBe-PSM Register ausdrucken.
Infoflyer Geschäftsstelle FaBe PSM
Aktuelle Informationen zur neuen Fachbewilligung Pflanzenschutz
Flyer Ebenrain "Neue Fachbewilligung Pflanzenschutz im digitalen Format"
