Waldrecht

Eine der Hauptaufgaben des Amtes für Wald ist die Umsetzung der Waldgesetzgebung. So bereitet das Amt für Wald Verfahren nach Waldgesetz bis zur Verfügungsreife vor, beispielsweise Rodungs- und Waldfeststellungsverfahren. Oder es verfügt selbst, wie Veranstaltungen und Subventionsentscheide. Hier finden Sie entsprechende Merkblätter und Formulare.

Im Folgenden ein Leitfaden zu Artikel und Paragraphen aus der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebungen (BL) für betroffene und interessierte Personen:

Faktenblatt zu Haftungsfragen bei Freizeit- und Erholungsaktivitäten

Das Bundesamt für Umwelt hat ein Informationsblatt für Waldbesuchende und Waldbesitzende über Haftungsfragen bei Freizeit- und Erholungsaktivitäten im Wald herausgegeben.
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