Waldrecht
Eine der Hauptaufgaben des Amtes für Wald ist die Umsetzung der Waldgesetzgebung. So bereitet das Amt für Wald Verfahren nach Waldgesetz bis zur Verfügungsreife vor, beispielsweise Rodungs- und Waldfeststellungsverfahren. Oder es verfügt selbst, wie Veranstaltungen und Subventionsentscheide. Hier finden Sie entsprechende Merkblätter und Formulare.
Im Folgenden ein Leitfaden zu Artikel und Paragraphen aus der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebungen (BL) für betroffene und interessierte Personen: