Über uns

Aufgaben des Amtes für Wald beider Basel

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Wald beider Basel betreuen den Lebensraum Wald in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Es sorgt mit dafür, dass der Wald vielen unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden kann. Zentrales Anliegen und gesetzlicher Auftrag ist es sicherzustellen, dass der Wald die vielfältigen Aufgaben erfüllen kann, ohne langfristig Schaden zu nehmen und die Natürlichkeit zu verlieren. Das Amt
  • vollzieht die Waldgesetzgebung und wahrt die öffentlichen Interessen am Wald
  • prüft Gesuche für Rodung und für Bauten in Waldnähe
  • überwacht den Waldzustand und die Umsetzung der in der forstlichen Planung definierten Ziele zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen
  • erfasst und koordiniert die an den Wald gerichteten Interessen über die forstliche Planung (Waldentwicklungspläne)
  • berät Waldeigentümer und Gemeinden zu Fragen der Waldbewirtschaftung und der Abwehr von Naturgefahren
  • bewilligt Holzschläge
  • fördert - gemeinsam mit Berufsverbänden und Fachorganisationen - die Aus-, Fort- und Weiterbildung des forstlichen Personals
  • informiert die Öffentlichkeit über den Zustand des Waldes, die Ziele der Waldbewirtschaftung und die angestrebte Waldentwicklung
  • gewährt Beiträge, zum Beispiel für
      • die Pflege von Jungwald und von wichtigen Schutzwäldern
      • die Abwehr von Naturgefahren
      • die überbetriebliche Zusammenarbeit von Waldbesitzenden
      • die Bekämpfung von Borkenkäfern im Schutzwald
      • die Erschliessung von Schutzwäldern

Organisation des Forstdienstes

Der kantonale und kommunale Forstdienst in beiden Basel umfasst 26 Forstreviere in vier Forstkreisen. Die Kreisforstingenieure leiten die Forstkreise. Sie sind Angestellte des Kantons und mit forstlicher Planung, Fördermassnahmen, Pflege und Nutzung des Waldes, forstrechtlicher Aufsicht, Forstschutz, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung und Führungsaufgaben beauftragt. Die Revierförster leiten die kommunalen Forstreviere und, wenn vorhanden, den Forstbetrieb. Sie sind Berater und erste Anlaufstelle für Waldbesitzende und Bevölkerung. Die Förster pflegen und nutzen den Wald im Auftrag der Waldeigentümerinnen und -eigentümer und sind in der Regel von diesen angestellt.