Schutzbauten
Schutzbauten sind ein wichtiges Element im integralen Schutz vor Naturgefahren. Schutzbauten können sowohl im Entstehungsgebiet (z.B. Lawinenverbau im Anrissgebiet), als auch im Transitgebiet (z.B. Hochwasserschutzdämme entlang von Fliessgewässern) oder im Wirkungsgebiet (z.B. Geschiebesammler, Rückhaltebecken) von Gefahrenprozessen errichtet werden. Entsprechend ihrer Lage im Prozessraum können Schutzbauten Naturgefahren an der Entstehung hindern, ablenken, bremsen oder stoppen.
Typische Verbauungswerke
- Wildbachsperren
- Geschiebesammler
- Steinschlag-Schutznetze
- Schutzdämme
- Hangverbauungen
- Objektschutz direkt an Gebäuden
Technische Massnahmen sind auf ein bestimmtes Bemessungsereignis (Szenario) ausgelegt, das bei der Massnahmenplanung festgelegt wird. Da aber auch grössere Naturereignisse möglich sind, muss das Verhalten der Schutzbauten auch im sogenannten Überlastfall abgeklärt werden. Bauwerke sollen selbst bei ausserordentlichen Belastungen nicht kollapsartig versagen und zu einem unkontrollierten, sprunghaften Anwachsen der Schäden führen.
Technische Massnahmen sind oftmals sehr aufwändig. Im Rahmen des Planungsverfahrens muss deshalb ihre Wirkung und Wirtschaftlichkeit beurteilt werden.