Regierungsrätliche Kommissionen im Gesundheitsbereich

Ethikkommission beider Basel (EKbB)
Forschung am Menschen erzeugt immer kontroverse Spannungsfelder über mögliche, wünschbare und ethisch zu rechtfertigende Entwicklungen der medizinischen Wissenschaft. Ethisch vertretbar und in der schweizerischen Rechtsordnung anerkannt ist medizinische Forschung am Menschen nur, wenn die Unantastbarkeit der menschlichen Würde aller beteiligten Personen gewährleistet ist.
Es ist Aufgabe der Ethikkommissionen, die einzelnen Forschungsprojekte auf ihre Vereinbarkeit mit den gültigen nationalen und internationalen Richtlinien für Forschungsuntersuchungen am Menschen zu beurteilen und die Durchführung ethisch nicht vertretbarer Vorhaben zu verhindern. Wer Forschung an Menschen betreiben will, muss sein Forschungsprojekt der EKbB vorlegen und genehmigen lassen.
Präsident ist Prof. André Perruchoud
Weitere Informationen unter http://www.ekbb.ch

Kommission für Drogenfragen
Die Fachkommission stellt die Verbindung zwischen den Vertretern der verschiedenen Sachgebiete her. Sie verfolgt die Entwicklung im Suchtbereich in unserem Kanton, erörtert Erfahrungen und die sich aufdrängenden Massnahmen. Sie arbeitet mit Organisationen gleicher Zielsetzung zusammen.
Die Fachkommission setzt sich aus mindestens 7 vom Regierungsrat gewählten Personen zusammen. Ihr gehören von Amtes wegen jeweils eine Vertretung der Kinder- und Jugendpsychiatrie und des schulpsychologischen Dienstes sowie die Leitung der Kontrollstelle für Heil- und Betäubungsmittel an. Die aktuelle Zusammensetzung findet sich auf nachstehendem Link.
Der Drogenbeauftragte des Kantons, Joos Tarnutzer, hat den Vorsitz inne.
Verordnung Bevorschussung Unterhaltsbeiträge, SGS 850.12
(Gesetzliche Grundlage gemäss SGS 953.1)
 
Kommission für stationäre Drogentherapien
Die Kommission beurteilt zuhanden des Kantonsarztes oder der Kantonsärztin die einzelnen Therapie-Institutionen im Kanton hinsichtlich der Durchführung von Drogentherapien und im Rahmen des Heimbewilligungsverfahrens (Bewilligung und periodische Überprüfung) gemäss der Heimverordnung des Kantons Basel-Landschaft
Der Regierungsrat setzt eine Kommission für Drogentherapien ein und bestimmt deren Präsidenten oder Präsidentin aus dem Kreise derjenigen Mitglieder, die nicht der Verwaltung angehören. Der Kommission gehören der oder die kantonale Drogenbeauftragte, Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Sozialhilfeorgane und Sozialdienste, der kantonalen Ärzteschaft sowie weiterer befasster Institutionen an.
Der Vorsitz wird von Dr. med. Urs Argast wahrgenommen.
(Gesetzliche Grundlage gemäss SGS 901.41)
 
Rettungskommission
Im Kanton Basel-Landschaft sind private und öffentliche Rettungsdienste tätig. Die Koordination zwischen den Diensten, Notärzten, der Rega, Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz wird durch die Rettungskommission wahrgenommen.
Den Vorsitz nimmt die Kantonsärztin/der Kantonsarzt ein.
Gesetzliche Grundlage für das Rettungswesen: Verordnung über den Kranken-, Rettungs- und Leichentransport, SGS 934.11.

Schulgesundheitskommission
Vorsitzende ist Cordelia Teelmann, Kinderärztin.
Gesetzliche Grundlage für den schulärztlichen Dienst: Schulgesundheitsgesetz,  SGS 645 und Verordnung über den schulärztlichen Dienst, SGS 645.11.