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Individuelle Unterstützung für Studierende (Ausbildungsbeiträge)
Die individuelle Unterstützung in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts, damit die Ausbildung in Pflege HF und in Pflege FH absolviert werden kann. Die Berechtigung für Ausbildungsbeiträge Pflege hängt vom Alter, der Berufserfahrung und einer elterlichen Betreuungs- oder Unterhaltspflicht ab. Es sollen Personen unterstützt werden, die aufgrund des tiefen Ausbildungslohns die Ausbildung ansonsten nicht in Erwägung würden. Weiter sollen Personen mit entsprechender Vorbildung (Bereich Pflege/Betreuung), Quereinsteigende oder Personen mit geringem Haushaltseinkommen erreicht werden.
Einen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge Pflege der Kantone Basel-Landschaft oder Basel-Stadt hat, wer eine anerkannte Ausbildung absolviert (Studium Pflege FH oder HF) und bei Beginn des Ausbildungsjahres
- in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnhaft ist, oder
- im grenznahen Ausland wohnt und ein Praktikum in den Kantonen Basel-Landschaft oder Basel-Stadt absolviert und zu Beginn der Ausbildung mindestens 25 Jahre alt ist oder bereits eine Berufslehre abgeschlossen hat und seither mindestens zwei Jahre finanziell unabhängig war oder
- elterliche Betreuungs- oder Unterhaltspflichten wahrnimmt.
Interessierte finden weitere Informationen in diesem Informationsblatt und können sich beim Amt für Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel melden.
Kontakt
Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel
c/o Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Amt für Ausbildungsbeiträge
Léonie Laukemann
T 061 267 07 10
E-Mail: [email protected]