Tarifübersicht

Seit 1. Januar 2012 gilt gestützt auf das Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine neue Spitalfinanzierung. Die stationären, akutsomatischen Behandlungen werden neu über eine fixe leistungsbezogene Pauschale pro Behandlungsfall, die sogenannte Baserate (SwissDRG) abgerechnet. Damit werden die Spitalrechnungen und die Kosten einer Krankheitsbehandlung schweizweit vergleichbarer. In der Psychiatrie und in der Rehabilitation wird hingegen noch mindestens bis 2018 weiterhin mittels Tagespauschalen abgerechnet.

Die stationären Tarife (Baserates beziehungsweise Tagespauschalen) werden entweder von den Versicherern und den Leistungserbringern ausgehandelt und vom Regierungsrat genehmigt oder vom Regierungsrat hoheitlich festgelegt. An die stationären Behandlungskosten bezahlt der Kanton Basel-Landschaft gemäss KVG 55 Prozent und der Versicherer 45 Prozent.