Kantonale Spitalliste

Die Kantone sind mit der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) aufgefordert, eine bedarfsgerechte Versorgung für die kantonale Bevölkerung mittels Leistungsaufträgen an Spitäler sicherzustellen. Öffentliche und private Spitäler und Kliniken erhalten ihre Leistungsaufträge für den stationären Bereich über die detaillierte, durch den Regierungsrat erlassene Spitalliste. Eine Aufnahme ausserkantonaler Leistungserbringer wäre dabei nicht zwingend notwendig, da gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die freie Spitalwahl schweizweit gilt.

Durch eine Listung einer Institution auf der Spitalliste des Kantons Basel-Landschaft, wird die Aufnahmepflicht für Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Basel-Landschaft garantiert.

Im Kanton Basel-Landschaft ist die stationäre Spitalversorgung in die Fachbereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie aufgeteilt.

Auf der Spitalliste sind in den jeweiligen Rubriken jene inner- und ausserkantonalen Spitäler und Kliniken aufgeführt, die für eine bedarfsgerechte, gute und effiziente medizinische Versorgung der Baselbieter Bevölkerung notwendig sind. Diese Spitäler und Kliniken sind berechtigt zu Lasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen und erhalten vom Kanton für die stationäre Behandlung der Baselbieter Patienten einen Kantonsbeitrag von aktuell 55 Prozent an den mit den Versicherern ausgehandelten Standorttarif.

Anhang zur Spitalliste
Typ Titel Bearbeitet
Spitalliste Akutsomatik 09.07.2022
Spitalliste Reha 09.07.2022
Spitalliste Psychiatrie 09.07.2022