Gesundheitspolizeiliche Aufsicht

Der Kantonsärztliche Dienst nimmt die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über die fachgerechte Ausübung der Medizinal- und Gesundheitsberufe wahr. 

Für die lokale Gesundheitspolizei sind die Gemeinden zuständig. Darunter fallen unter anderem die  lokalen Wohnbedingungen.